Eine pauschale Aussage dazu gibt es nicht.
Zuerst einen prüfenden Blick in den geschlossenen Verlag-oder Autorenvertrag unter
a) Vertragsgegenstand
b) Rechteeinräumung
c) Honorar
d) Lieferbarkeit
werfen, ob dort explizit eine Vereinbarung getroffen wurde und welche.
Danach dementsprechend eine Rechterückgabe aller Verlagsrechte (Hauptrecht und Nebenrechte) an den Rechteinhaber/Autor erbitten.
Kann ich mir einen neuen Buchverlag suchen, wenn der bestehende keine Neuauflage machen möchte?
2 Personen fragen sich das
Das von mir verfasste Buch ist vergriffen. Ich habe eine Überrarbeitung angeboten, der Verlag bremst seit Monaten.