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Krankenkasse - Beitrags-Nachforderung

2 Personen fragen sich das

Meine Krankenkasse (GKV) fordert knapp 6.500 € Nachzahlung für 2022, obwohl ich nur ein Jahreseinkommen von 25 T€ hatte.
Ihre Begründung: ich hätte unvollständige Daten geliefert. Und die Frist für die Einreichung sei am 31.12.2025 abgelaufen.
Deshalb ruft man nun den Höchstsatz auf.
Ich hatte bei der Einreichung nicht den vollständigen Einkommenssteuerbescheid eingereicht.
Nach Auffassung der Kasse reichte nicht.
Zwischenzeitlich habe ich den Bescheid nochmals nachgereicht. Die Zahlen meines Mannes habe ich geschwärzt.
Seit dem habe ich nichts mehr gehört.
Ich befürchte nun, dass man das aussitzt und auf den Forderungen beharrt.

Kennt jemand solche Vorgänge?
Ist das Vorgehen legitim?

Die Suche nach einem Anwalt gestaltet sich schwierig.
Einer meinte, Sozialversicherung sei das ungeliebte Kind der Anwälte und konnte mir auch keinen Namen eines Kollegen nennen, der hier unterwegs ist.

Es sind ja auch beim VGSD einige Anwälte unterwegs. Jemand dabei der auch in dem Thema unterwegs ist?

Danke vorab für jede Unterstützung
Gruß
Martina Kreutz

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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Keine Rechtsberatung, ich bin kein Anwalt:

Von wann (exaktes Datum) ist denn der Beitragsbescheid der KK? Dagegen auf jeden Fall frist- und formgerecht Widerspruch einlegen (1 Monat ab Bekanntgabe möglich, fristwahrend auch ohne Begründung, eine einfache Mail ist nicht ausreichend! Am besten Fax mit qualifiziertem Sendebericht!). Welche Zahlungsfrist wurde gesetzt?

Widerspruch und Klage gegen einen Beitragsbescheid haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung (§ 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG). Um die Zahlungspflicht aufzuschieben, sollten Sie zeitgleich mit dem Widerspruch bei der Krankenkasse einen Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ stellen. Wird der Antrag auf Aussetzung abgelehnt, können Sie beim Sozialgericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Eilverfahren) stellen (§ 86b SGG). Für die Frage, ob die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen Beitragsbescheid der Krankenkasse angeordnet werden soll, ist vor allem der voraussichtliche Ausgang des Hauptsacheverfahrens (hier des Widerspruchsverfahrens) maßgebend, sodass es in erster Linie auf die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts ankommt (Harks in Hennig, SGG, § 86b Rn 62 ff).

Ansonsten zur inhaltlichen Frage der Rechtmäßigkeit. Bitte mal § 240 SGB V anschauen und die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler. Die KK hat recht, dass nach § 240 Abs. 4 Satz 4 SGB V innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres 2022, also bis 31.12.2025, die tatsächlichen Einnahmen nachgewiesen werden müssen. Die KK entscheidet grundsätzlich in eigenem Ermessen über die erforderlichen Nachweise. Erfolgt kein (ausreichender) Nachweis, werden die Beiträge als Höchstbeitrag endgültig festgesetzt. Nach § 240 Abs. 4 Satz 7 SGB V kann das Mitglied jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe der endgültigen Festsetzung einen Antrag auf Neufestsetzung stellen, wenn die Beiträge nach Satz 4 zum Höchstbeitrag festgesetzt wurden. Dazu müssen die tatsächlichen Einnahmen durch Vorlage eines Einkommensteuerbescheides nachgewiesen werden.

Christian Schlender
Christian Schlender
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Akzeptierte Antwort

Da wohl alle formal-juristischen Dinge gegen mich sprechen, war ich heute abermals auf der Geschäftsstelle.
(Die einzige Stelle, wo ich bislang irgendetwas bewegen konnte.
Es zeigt sich wieder, mit echten Personen Angesicht zu Angesicht zu reden bringt am meisten.)

Ich hatte nochmals nach dem aktuellen Stand gefragt, da formal am 15. die nächste Dead-Line greift.
Und es zeigte sich ein Lichtstreif am Horizont.

Der Vorgang scheint doch wieder in Bearbeitung zu sein.
Jedenfalls sagte man mir die prüfende Stelle habe einen Fragebogen zum Einkommen verschickt.

Den habe ich gemeinsam mit der Sachbearbeiterin direkt vor Ort ausgefüllt.
Genauer gesagt, ich habe den leeren Fragebogen unterschrieben.
Nachdem die Sachbearbeiterin nämlich mit Ihren Kollegen telefoniert hat, stellte sich heraus, dass alle abgefragten Infos bereits mit dem Steuerbescheid bekannt sind.

Na ja, wenn es damit dann doch noch zu einem guten Ende kommen sollte, dann soll mir das recht sein.

Ich habe im Moment den Eindruck, dass ich aktuell mit dem direkten Gespräch in der Geschäftsstelle weiter komme, als mit wie auch immer gearteten juristischen Schritten.
Im Zweifel kann ich die ja noch nachschieben.

Seit heute setze ich wieder auf abwarten.
Mit ein bisschen mehr Hoffnung, dass der Kelch doch nochmal an mir vorbeigehen könnte.
Auch wenn ich weiß, dass Prinzip Hoffnung wenig unternehmerisch ist. Aber mein Bauch hatte in der Vergangenheit meistens recht.

Ich danke allen für die Unterstützung 💛

Ich werde berichten wie es aus- bzw. weitergeht.

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