Keine Rechtsberatung, ich bin kein Anwalt:
Von wann (exaktes Datum) ist denn der Beitragsbescheid der KK? Dagegen auf jeden Fall frist- und formgerecht Widerspruch einlegen (1 Monat ab Bekanntgabe möglich, fristwahrend auch ohne Begründung, eine einfache Mail ist nicht ausreichend! Am besten Fax mit qualifiziertem Sendebericht!). Welche Zahlungsfrist wurde gesetzt?
Widerspruch und Klage gegen einen Beitragsbescheid haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung (§ 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG). Um die Zahlungspflicht aufzuschieben, sollten Sie zeitgleich mit dem Widerspruch bei der Krankenkasse einen Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ stellen. Wird der Antrag auf Aussetzung abgelehnt, können Sie beim Sozialgericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Eilverfahren) stellen (§ 86b SGG). Für die Frage, ob die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen Beitragsbescheid der Krankenkasse angeordnet werden soll, ist vor allem der voraussichtliche Ausgang des Hauptsacheverfahrens (hier des Widerspruchsverfahrens) maßgebend, sodass es in erster Linie auf die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts ankommt (Harks in Hennig, SGG, § 86b Rn 62 ff).
Ansonsten zur inhaltlichen Frage der Rechtmäßigkeit. Bitte mal § 240 SGB V anschauen und die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler. Die KK hat recht, dass nach § 240 Abs. 4 Satz 4 SGB V innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres 2022, also bis 31.12.2025, die tatsächlichen Einnahmen nachgewiesen werden müssen. Die KK entscheidet grundsätzlich in eigenem Ermessen über die erforderlichen Nachweise. Erfolgt kein (ausreichender) Nachweis, werden die Beiträge als Höchstbeitrag endgültig festgesetzt. Nach § 240 Abs. 4 Satz 7 SGB V kann das Mitglied jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe der endgültigen Festsetzung einen Antrag auf Neufestsetzung stellen, wenn die Beiträge nach Satz 4 zum Höchstbeitrag festgesetzt wurden. Dazu müssen die tatsächlichen Einnahmen durch Vorlage eines Einkommensteuerbescheides nachgewiesen werden.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden