Vielleicht fragst du dich: Muss ich überhaupt Datenschutzprozesse einführen? Ja, du musst dich darum kümmern. Auch wenn du allein arbeitest, nur wenige oder gar keine Mitarbeitenden hast: Die DSGVO und andere Datenschutzgesetze gelten trotzdem. Einzige Ausnahme: Du verarbeitest Daten rein privat, z.B. Familienfotos über WhatsApp teilen oder Geburtstagslisten für Verwandte pflegen. In dem Moment aber, wo du unternehmerisch tätig bist, egal ob haupt- oder nebenberuflich, ob du mit Privat- oder Geschäftskund/innen arbeitest; gilt Datenschutzrecht für dich.
„Verarbeitung“ bedeutet alles, was mit personenbezogenen Daten passiert: erfassen, speichern, verschicken, ausdrucken, löschen. Und personenbezogene Daten sind alle Infos, die sich auf eine Person beziehen: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Bankdaten, Gesundheitsinfos, Kfz-Kennzeichen usw.
Neben der DSGVO gibt es auch noch das Bundesdatenschutzgesetz, Landesgesetze, Krankenhaus- oder Kirchendatenschutz, die für dich relevant sein können.
Es hätte viel Angst rund um hohe Bußgelder gegeben, erzählt der Experte. Diese Millionenstrafen treffen in der Regel große Konzerne. Als Selbstständige/r wirst du wahrscheinlich Abmahnungen von Mitbewerber/innen, Unterlassungen, Reputationsschäden oder Schadenersatzforderungen bekommen.
Deshalb: Datenschutz ist wichtig, auch für dich. Auch wenn gerade auf EU-Ebene diskutiert wird, ob kleine Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitenden keine Verarbeitungsverzeichnisse mehr brauchen, lass dich davon nicht in Sicherheit wiegen.
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