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Muss ich als Leiter/in einer Bietergemeinschaft bei öffentlichen Aufträgen für alles haften, was schiefgeht?

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Die Haftungsfrage ist kompliziert und wird immer individuell geprüft.

Aber keine Sorge: Du bist nicht automatisch für alles verantwortlich, nur weil du die Bietergemeinschaft anführst. Wie die Haftung genau aussieht, hängt stark davon ab, welche Leistung du anbietest und wird in der Regel direkt mit dem/der Auftraggeber/in vor Ort geklärt.

Die Ausschreibung selbst ist zwar ein eher unpersönliches Papier, aber die Leistung wird ja persönlich erbracht, da gibt es meist klare Absprachen.

Dem Experten ist kein Fall bekannt, in dem jemand allein so viel Verantwortung übernehmen musste, dass er/sie deswegen eine GbR oder GmbH hätte gründen müssen.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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