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Neue Compliance Regelungen bei Auftraggeber

1 Person fragt sich das

Der Kunde/Auftraggeber ist eine AG mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ich bin Soloselbständiger, teilweise aktiv unter zu Hilfenahme von Subunternehmern. Meine Tätigkeit besteht in der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung überwiegend von Trainings für Mitarbeitende der AG , sowohl im (VR und Präsenz-Format).
Folgende Fragen habe ich an die Community:
1) Die Einladungen zu VR-Seminaren erfolgt durch mich als Lieferant eine Woche vorab, ebenso die Rückmeldung über die Teilnehmende (TN) Anzahl und Namen über eine Teilnehmerliste in ein firmeneigenes IT Share Point System. Dieser Zusatzaufwand wird nicht vergütet. Müsste nicht dieser Teil durch den Auftraggeber verwaltet werden? Bisher wurden diese Aufgaben von internen Adminkräften (Festangestellten) erledigt. Es wird pauschal ein Zeitaufwand für diese Aufgaben von 30 Minuten mit dem Honorar abgegolten - dies ist nicht schriftlich vereinbart. Der eigene Aufwand ist erheblich höher.
2) Die Benutzung der Drucker im Schulungsgebäude wurde durch einen Authentificator für externe Lieferanten gesperrt. Es gab den Hinweis, man möge alles digital zur Verfügung stellen. Es werden nur Seiten gedruckt, die tagesaktuell eingesetzt werden Dies ist im Praxisbetrieb jedoch nicht sinnhaft ( ist zu zeitintensiv, nicht praktikabel in der Handhabung und unsachgemäße Weiternutzung der zur Verfügung gestellten Inhalte (z.B. psychologische Tests). Handelt es sich hier um einen Fall von "Over-Compliance"? Gibt es eine Regelung, die die Nutzung von firmeneigenen Geräten zum Zwecke des Dienstleistungsvertrags ermöglichen?

Freue mich über Ideen hierzu.

Uta Auernigg
Uta Auernigg
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