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Rückmeldeverfahren Hessen 2026: Wer hat bereits Erfahrungen mit der Neubewertung der Corona-Soforthilfe?

1 Person fragt sich das

Liebe VGSD-Community,
zu meinem Beitrag aus August 2025 möchte ich ein Update geben.
Vor zwei Tagen habe ich ein neues Schreiben des Regierungspräsidiums Kassel erhalten. Das Moratorium wurde beendet und das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe Hessen wird nun fortgeführt.

Laut Schreiben sollen inzwischen einige Erleichterungen berücksichtigt werden, unter anderem:

  • tatsächlich gezahlte Darlehenstilgungen im Förderzeitraum,
  • keine liquiditätsmindernde Anrechnung betrieblicher Eigenmittel mehr,
  • Berücksichtigung einer möglichen Anrechnung auf die Überbrückungshilfe I.

Für mich stellt sich weiterhin die Frage, wie Zahlungseingänge zu bewerten sind, die während des Förderzeitraums für Leistungen eingingen, die bereits vor Corona erbracht worden waren. Dadurch erscheint meine Liquiditätssituation im maßgeblichen Zeitraum deutlich günstiger, als sie tatsächlich während der Pandemie war.
Da die Frist zur Rückmeldung erst am 02.07.2026 endet, liegen vermutlich noch kaum abschließende Ergebnisse oder Bescheide vor.
Mich würde daher interessieren:

  • Wer hat ebenfalls das aktuelle Schreiben aus Kassel erhalten?
  • Gibt es weitere Betroffene mit ähnlichen Konstellationen, insbesondere bei Zahlungseingängen für bereits vor Corona erbrachte Leistungen?
  • Seht ihr bei der Neubewertung bestimmte Punkte, die besondere Aufmerksamkeit verdienen?

Vielleicht finden sich hier weitere Betroffene aus Hessen, die vor einer ähnlichen Situation stehen.
Viele Grüße,
Heike Justin-Sauter

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