Auch andere Formen der Kapitalgesellschaften können vor Scheinselbstständigkeit schützen, wobei die Gmbh & Co. KG hierfür nicht geeignet ist. Eine Limited, die für wenig Kapital im Ausland gegründet werden kann, funktioniert und bringt steuerrechtliche Vorteile mit sich, dementsprechend würde es aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht rechtlich in Ordnung sein. Allerdings sollte Rücksprache mit einem Steuerberater gehalten werden, da es zu steuerlichen Herausforderungen mit hohen Kosten kommen kann. Die persönliche Empfehlung von Dr. Paul ist, lieber erst eine Unternehmergesellschaft ("UG haftungsbeschränkt") zu gründen. Hier wird nur ein Startkapital von 100 Euro benötigt. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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Schützen auch andere Formen der Kapitalgesellschaft als die GmbH vor Scheinselbstständigkeit?
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Eine GmbH kann ggf. vor dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit schützen. Reicht auch eine UG? Oder eine in England domizilierte Limited?