Der Grundsatz lautet, dass eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann hauptberuflich ausgeübt wird, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung UND dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten deutlich übersteigt. Es gibt hierfür keine starren Grenzen. Die GKV hat bestimmte Vermutungsregeln. Der GKV-Spitzenverband hat mit Rundschreiben vom 20.3.2019 Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit aufgestellt: www.kbs.de/SharedDoc…onFile&v=3
Zum zeitlichen Umfang der Selbständigkeit hast du gar keine Angaben gemacht.
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