So weit wie ich das verstehe, bist du , z. Zt., in zwei Arbeitsverhältnissen. Dein ehemaliger Chef hat eine Cateringfirma und bei dieser würdest du nicht angestellt sein, sondern als Einzelunternehmer jeweils eine Auftrag annehmen.
Nun, auch wenn, du dir selbst aussuchen kannst, wann du einen Auftrag annimmst und es immer wechselnde Einsatzorte sind wird die DRV hier bestimmt eine Scheinselbständigkeit feststellen. Denn du hast nur einen Auftraggeber, es ist dein überwiegendes Einkommen, der Auftraggeber schreibt dir den Arbeitsort, die Arbeitszeit und bestimmt noch einiges anderes vor. Die wirst aus Sicht der DRV in seinem Unternehmen so eingegliedert sein wie ein herkömmlicher Angestellter.
Für die Sozialversicherung gelten einige Kriterien - nicht nur die Arbeitszeit. Da gebe ich dir mal einen Link wo das ganz gut erklärt ist.
sevdesk.de/ratgeber/…bzuziehen..
Dein Gewerbe und die Anmeldung beim Finanzamt, kannst du jederzeit von nebenberuflich in hauptberuflich ändern. Das ist keine Problem.
Aus meiner Sicht, möchte dein ehemaliger Chef einfach nur die Arbeitgeberbeiträge zur SV sparen und - eventuell - auch den Tariflohn umgehen. Sich als Servicekraft selbständig zu machen, ist - vor dem Hintergrund der Ansichten der DRV - sehr schwierig. Selbst wenn, du Aufträge von den Restaurants direkt annehmen würdest.
Hab noch einen schönen Feierabend und ein schönes Wochenende.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden