Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Unter welchen Voraussetzungen tritt der Ernstfall ein, dass mit dem Privatvermögen gehaftet wird?

1 Person fragt sich das

Wie lässt sich das verhindern?

Im Talk gestellte Frage
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Ja, du bist mit deiner Berufshaftpflicht grundsätzlich abgesichert, auch wenn eine Mitarbeiteri/n, Werkstudent/in oder sogar eine Freelancer/in, den/die du beauftragst, einen Fehler macht. Denn du bist Vertragspartner/in deine/r Kund/in und somit die erste Person in der sogenannten Haftungskette. Und genau diese erste Position sichert deine Berufshaftpflicht ab.

Was bedeutet Regress in dem Zusammenhang? Das ist der Rückgriff deines Versicherers, also der Versuch, sich den Schaden von jemand anderem (z.B. dem/der verantwortlichen Freelanceri/n) zurückzuholen. Für dich als Versicherte/n ist das aber erstmal egal, du bist versichert. Nur in seltenen Fällen wird dieser Rückgriff wirklich umgesetzt, meist ist es wirtschaftlich gar nicht sinnvoll.

Und was ist mit deinem Privatvermögen, wenn du z.B. eine GmbH gegründet hast? Viele denken, sie wären dann automatisch komplett abgesichert. Das ist leider ein Mythos. Zwar haftet die GmbH mit dem Gesellschaftsvermögen, aber als Geschäftsführer/in kannst du unter bestimmten Umständen auch privat haftbar gemacht werden. Der Bundesgerichtshof stellt hier immer strengere Anforderungen.

Wenn du also in einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) Verantwortung trägst, rät der Experte, dich zusätzlich mit einer D&O-Versicherung (Directors & Officers) abzusichern. Die schützt dein Privatvermögen im Fall von Managementfehlern.

Kurz gesagt:

  • Berufshaftpflicht deckt auch Fehler von Angestellten und beauftragten Freelancer/innen ab.
  • Regress bedeutet nur den Rückgriff des Versicherers, ür dich ändert sich erstmal nichts.
  • Auch als GmbH-Geschäftsführer/in bist du nicht automatisch privat sicher, eine D&O-Versicherung kann hier sehr wichtig sein.
Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Ausführliche Antwort des Experten

Versicherungstalk mit exali
Haftungsrisiken für Selbständige – was du wissen musst

Mit Sascha Pömmerl

Transkript

Das Transkript ist mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Trotz der bescheidenen Qualität wollen wir es dir nicht vorenthalten:

Genau, wir haben ja auch noch die Frage in der Vorankündigung gehabt, wie das mit dem Privatvermögen ist, also mit der Haftung. Und das würde ich mal zusammentun, wenn es nicht zu komplex ist, mit der Frage von dem Florian. Das sind auch wieder so ein bisschen Vermutungen und vielleicht kann man da auch so Mythen aus, ja, ausblenden. Und zwar, er hat in den Versicherungsbedingungen gelesen, welche wissen wir jetzt nicht, dass Regressansprüche des Kunden von der Berufshaftpflicht ausgeschlossen sind. Kann das sein oder hat das vielleicht falsch verstanden? Und was ist genau mit Regressansprüchen überhaupt gemeint? Und da du das so schön kannst, Sascha, am besten mit einem kleinen Beispiel. Dann versuche ich das ganz, ganz kurz, weil ich sehe auch, wir sind in der Zeit schon ein bisschen fortgeschritten, ganz kurz abzuhandeln. Ganz ehrlich, ich kann jetzt gerade diesen Punkt, ich hole mir einen Freelancer dazu, weil ich es allein nicht schaffe und mein Kunde sagt mir irgendwann, oh, dein Kollege, dein Subunternehmer hat einen Fehler verursacht, wir wollen jetzt von dir Schadenersatz. Und ja, das ist richtig. Ich bin der Vertragspartner, ich bin der Erste in der Haftungskette und das ist auch versichert. Wenn ich Angestellte habe in meinem Unternehmen, wenn ich einen Werkstudent habe, wenn kostenlos jemand bei mir mitarbeitet, ehrenamtlich, in unseren Bedingungen ist das alles versichert. Der einzige Unterschied beim Freelancer, den ich mir hole, ist der, dass es sein kann, der Freelancer ist ja selber selbstständig und da kann sich der Versicherer, da können wir uns dann theoretisch einen Regress holen, weil wir sagen, naja, er hat es verursacht, kommt in der Praxis selten vor, weil es halt häufig nicht sinnvoll oder wirtschaftlich ist, aber das ist der einzige Unterschied. Die wichtige Message ist aber, ich bin versichert mit meinem Business und Regress allgemein, um die Frage noch kurz zu beantworten, Regress ist eben immer der Rückgriff, aber ich bin erstmal immer der Erste in der Schadenskette. Ich bin der Vertragspartner, ich bin der, der online ist. Zweiter ganz kurzer Satz dazu, vielen Dank, dass du das Privatvermögen auch noch angesprochen hast und das ist jetzt wirklich nur ein Satz. Und da können wir uns dann aber gerne auch mal unterhalten. Ich habe gleich noch meine Kontaktdaten, wenn jemand sich für den Bereich interessiert, weil das ist ein großer eigenständiger Bereich. Die berühmte DNO, die Directors and Officers Versicherung. dem Punkt bin, dass ich eine Kapitalgesellschaft habe, zum Beispiel eine GmbH, heißt das noch lange nicht, dass mein Privatvermögen sicher ist, sondern der BGH, der Bundesgerichtshof, stellt von Jahr zu Jahr höhere Anforderungen an die private Haftung der Organe, der Geschäftsführer. Und da es gut ist, da kann ich mich aber auch absichern. Da brauche ich, da rate ich dann wirklich dringend zu einer DNO-Polize. Aber da kann man bei uns auf der Website natürlich viel, viel Infos dazu sammeln und auch gerne mal im persönlichen Gespräch, da rate ich dann wirklich dringend zu einer DNO-Polize. Aber da kann man bei uns auf der Website natürlich viel, viel Infos dazu sammeln und auch gerne mal im persönlichen Gespräch, da bin ich gerne als Ansprechpartner da.

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #