Ja, du bist mit deiner Berufshaftpflicht grundsätzlich abgesichert, auch wenn eine Mitarbeiteri/n, Werkstudent/in oder sogar eine Freelancer/in, den/die du beauftragst, einen Fehler macht. Denn du bist Vertragspartner/in deine/r Kund/in und somit die erste Person in der sogenannten Haftungskette. Und genau diese erste Position sichert deine Berufshaftpflicht ab.
Was bedeutet Regress in dem Zusammenhang? Das ist der Rückgriff deines Versicherers, also der Versuch, sich den Schaden von jemand anderem (z.B. dem/der verantwortlichen Freelanceri/n) zurückzuholen. Für dich als Versicherte/n ist das aber erstmal egal, du bist versichert. Nur in seltenen Fällen wird dieser Rückgriff wirklich umgesetzt, meist ist es wirtschaftlich gar nicht sinnvoll.
Und was ist mit deinem Privatvermögen, wenn du z.B. eine GmbH gegründet hast? Viele denken, sie wären dann automatisch komplett abgesichert. Das ist leider ein Mythos. Zwar haftet die GmbH mit dem Gesellschaftsvermögen, aber als Geschäftsführer/in kannst du unter bestimmten Umständen auch privat haftbar gemacht werden. Der Bundesgerichtshof stellt hier immer strengere Anforderungen.
Wenn du also in einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) Verantwortung trägst, rät der Experte, dich zusätzlich mit einer D&O-Versicherung (Directors & Officers) abzusichern. Die schützt dein Privatvermögen im Fall von Managementfehlern.
Kurz gesagt:
- Berufshaftpflicht deckt auch Fehler von Angestellten und beauftragten Freelancer/innen ab.
- Regress bedeutet nur den Rückgriff des Versicherers, ür dich ändert sich erstmal nichts.
- Auch als GmbH-Geschäftsführer/in bist du nicht automatisch privat sicher, eine D&O-Versicherung kann hier sehr wichtig sein.
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