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Vorübergehende Senkung der Krankenversicherungsbeiträge

3 Personen fragen sich das

Guten Tag,

bei mir geht es derzeit um die Sicherung meiner beruflichen Existenz. Da mir ein wichtiger Auftraggeber weggebrochen ist, sind meine Einnahmen deutlich gesunken. Die bisherigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge kann ich in dieser Höhe daher kaum noch bezahlen.

Ich habe meine gesetzliche Krankenkasse bereits angeschrieben und um eine vorübergehende Herabsetzung der Beiträge gebeten. Die Krankenkasse verlangt jedoch einen Nachweis darüber, dass mein aktuelles Einkommen tatsächlich niedriger ist als zuvor.

Da der Einkommensteuerbescheid in der Regel nur einmal jährlich ausgestellt wird, möchte ich gerne wissen, wie ich den Einkommensrückgang möglichst kurzfristig nachweisen kann. Werden beispielsweise aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, Einnahmenübersichten oder Unterlagen vom Steuerberater beziehungsweise Finanzamt anerkannt?

Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir dazu einen Rat oder hilfreiche Tipps geben?

Danke!

Holger Müller
Holger Müller
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Was heißt denn deutlich gesunken? Um wie viel % im Vergleich zu vorher?

Antworten auf Ihre Fragen bekommen Sie in den Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler. Mit denen sollte sich sowieso jeder gesetzlich krankenversicherter Selbständiger meiner Meinung nach beschäftigen und kennen: share.google­/T39aoEB1qi9y2b7iO

Eine unverhältnismäßige Belastung liegt danach vor, wenn das angenommene Arbeitseinkommen um mehr als ein Viertel des über den Einkommensteuerbescheid zuletzt festgestellten Arbeitseinkommens reduziert ist.

Bitte schauen Sie dort vor allem in § 6 Abs. 3a. Demnach brauchen Sie einen (neuen, "aktualisierten") Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer gemäß § 37 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes vom Finanzamt. Weiterhin vorzulegen sind ergänzend die dem Vorauszahlungsbescheid zugrunde liegenden, den voraussichtlichen Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit ausweisenden Unterlagen. Sofern Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer nicht zu entrichten sind, tritt anstelle des Vorauszahlungsbescheides ein geeigneter Nachweis der Finanzverwaltung.

Christian Schlender
Christian Schlender
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