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Vorübergehende Senkung der Krankenversicherungsbeiträge

2 Personen fragen sich das

Guten Tag,

bei mir geht es derzeit um die Sicherung meiner beruflichen Existenz. Da mir ein wichtiger Auftraggeber weggebrochen ist, sind meine Einnahmen deutlich gesunken. Die bisherigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge kann ich in dieser Höhe daher kaum noch bezahlen.

Ich habe meine gesetzliche Krankenkasse bereits angeschrieben und um eine vorübergehende Herabsetzung der Beiträge gebeten. Die Krankenkasse verlangt jedoch einen Nachweis darüber, dass mein aktuelles Einkommen tatsächlich niedriger ist als zuvor.

Da der Einkommensteuerbescheid in der Regel nur einmal jährlich ausgestellt wird, möchte ich gerne wissen, wie ich den Einkommensrückgang möglichst kurzfristig nachweisen kann. Werden beispielsweise aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, Einnahmenübersichten oder Unterlagen vom Steuerberater beziehungsweise Finanzamt anerkannt?

Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir dazu einen Rat oder hilfreiche Tipps geben?

Danke!

Holger Müller
Holger Müller
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2 Antworten

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Was heißt denn deutlich gesunken? Um wie viel % im Vergleich zu vorher?

Antworten auf Ihre Fragen bekommen Sie in den Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler. Mit denen sollte sich sowieso jeder gesetzlich krankenversicherter Selbständiger meiner Meinung nach beschäftigen und kennen: share.google­/T39aoEB1qi9y2b7iO

Eine unverhältnismäßige Belastung liegt danach vor, wenn das angenommene Arbeitseinkommen um mehr als ein Viertel des über den Einkommensteuerbescheid zuletzt festgestellten Arbeitseinkommens reduziert ist.

Bitte schauen Sie dort vor allem in § 6 Abs. 3a. Demnach brauchen Sie einen (neuen, "aktualisierten") Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer gemäß § 37 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes vom Finanzamt. Weiterhin vorzulegen sind ergänzend die dem Vorauszahlungsbescheid zugrunde liegenden, den voraussichtlichen Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit ausweisenden Unterlagen. Sofern Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer nicht zu entrichten sind, tritt anstelle des Vorauszahlungsbescheides ein geeigneter Nachweis der Finanzverwaltung.

Christian Schlender
Christian Schlender
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Akzeptierte Antwort

Grundsätzlich sollte eigentlich eine Ertragsrechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung schon ein richtiger Ansatz sein. Den sollte jeder Selbstständige - mindestens mit der richtigen Software - immer machen können. Diese muss natürlich glaubhaft sein (und sollte daher aus der - hoffentlich - korrekten Buchhaltung stammen). Nach meiner Kenntnis aus früheren Jahren war die Krankenkasse mit solchen - unterzeichneten - Unterlagen - und späterem Nachweis durch Einkommensteuererklärung - zu einer Beitragsanpassung bereit. "Bis auf weiteres", denn niemand kann ja eine Umsatzsteigerung /Einnahmezunahme wirklich voraussagen. Das FA hatte ich dazu zunächst nicht gebraucht (viel zu aufwendig).

Aber: Es gibt einen Mindestbeitrag für Selbstständige in der GKV: Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) orientiert sich an einer fiktiven Mindesteinnahmegrenze von 1.318,33 Euro pro Monat (Stand 2026). D.h. der Staat geht davon aus, dass ein Selbstständiger grundsätzlich dieses Einkommen hat - und unter diesen Beitrag (Beitragssatz der Krankenkasse, also bspw 18% und damit ein Beitrag von 237,30 EUR + Pflegeversicherung ) geht nichts. Der Staat verlangt, daß man das Geld "besorgt" (wie auch immer) und dabei ist es egal, ob eine Existenz vernichtet wird. So muss man es leider krass sagen.
Ansonsten bleibt eventuell Grundsicherung beantragen, falls möglich.

Hartmut Stöckel
Hartmut Stöckel
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