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Was passiert bei einem Zahlungsverzug, wenn man kein Vertrag, sondern nur ein bestätigtes Angebot hat?

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Gilt das genauso wie ein Vertrag?

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1 Antwort

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Bei einem Angebot schickt die eine Partei ihren Vertragsvorschlag und mit der Annahme der anderen Seite entsteht ein Vertrag, auch wenn nicht das Wort „Vertrag“ oben drüber steht. Zwar gibt es für bestimmte Vertragstypen Formvorschriften, kann aber meist mündlich oder per Mail erfolgen. Das Brötchenkaufen beim Bäcker zählt auch schon als ein gültiger, abgeschlossener Vertrag. Bei einem Streit ist die schriftliche Form vorteilhaft. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Mahnwesen
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Mit Stephan Lüke

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