und die Schäden, die da entstehen und da möchte ich jetzt vor allen Dingen im Vorfeld schon mal sagen, don't panic. Also es gibt, man kann natürlich im Haftpflichtbereich im Vorfeld nie wissen, welchen Schaden richtig tatsächlich an, aber es macht auch keinen Sinn, jetzt zu googeln und sich ganz schrecklich hohe, schlimme Schadensszenarien anzugucken, gucken, sondern man muss sagen, gerade im Bereich der IT, Consulting, Mediaunternehmen, diese wirklich sehr, sehr großen Schadenfälle sind selten, aber sie passieren. Ich habe mal so ein paar Beispiele mitgebracht. Das ist ein authentischer oder ein echter Schadenfall, den wir so bearbeitet haben. Panne beim Update einer Webseite. Ein Webdesigner hat für ein Reiseunternehmen eine Webseite bearbeitet und zwar ein ganz simples Tool. Also das war jetzt IT-technisch nichts Komplexes. Da ging es letztendlich um eine Kalender- und Buchungsfunktion. Und weil das jetzt IT-mäßig auch nicht so high sophisticated war, hat der Kunde das auch nicht weiter kontrolliert. Und wie sowas ist, solche Arbeiten an der Webseite, die passieren halt dann, wenn sie wenig frequentiert wird, irgendwann spät in der Nacht, an einem Freitag. Die Webseite war dann übers Wochenende online und es hat sich herausgestellt, dass dieses Terminvereinbarungsbuchungstool fehlerhaft war, sodass Reisen nicht gebucht wurden, dass Hotels falsche Buchungen bekommen hatten, umgebucht werden musste, dass Leute entsprechend hier Urlaubszeit ändern mussten etc. Also ganz viele kleine Einzelelemente, die finanzielle Schäden verursacht haben, hingen damit dran, sodass sich das Ganze am Ende auf eine Schadenssumme von 90.000 Euro summiert hat. In dem Fall glücklicherweise so, dass das Ganze eben auch mit einer beruflichen Haftpflicht abgesichert war und dann auch übernommen wurde. Das wäre so ein klassischer Schadenfall. Der zweite Fall, der hat jetzt mit dem IT- oder Consulting-Bereich im engeren Sinne gar nichts zu tun. Und das sieht man, es ist oft, naja, ihr kennt euer Business am besten und es sind oft gar nicht die komplexen Sachverhalte, wo ihr tief im Thema drin seid und wo ihr vielleicht die Risiken am besten seht, sondern es sind oft diese Kleinigkeiten, diese berühmte leichte Fahrlässigkeit, sich verschreiben, verlesen, mal eine falsche Taste drücken. In dem Fall war es so, dass ein externer Accountant, ein Buchhalter Anträge für seinen Kunden auf den Weg gebracht hat. Es ging letztendlich um Ausfallzahlungen und der Buchhalter hat die Anträge auf den Weg gebracht mit einfacher Briefpost. Also auf den ersten Blick nichts falsch gemacht. Nur sind die Anträge halt nie angekommen. Er hat das auch nicht weiter kontrolliert. Und das Ganze ging dann sogar vor Gericht, weil der Kunde eben Schadenersatz wollte für entgangene Zahlungen. Und der Buchhalter hat zu Recht argumentiert, naja, ich habe es ja richtig auf den Weg gebracht, aber das Gericht hat dann gesagt, nee, in der Rolle bei der Übernahme der Tätigkeit musst du auch sicherstellen, dass diese Anträge richtig ankommen. Das muss nachverfolgbar sein, das muss belegbar sein. Und auch hier war das Ganze Gott sei Dank versichert. Da ging es um circa 10.000 Euro und konnte dann eben entsprechend aufgefangen werden. Und in die gleiche Kategorie auch das nächste Schadenbeispiel. Das war ein Fall, den ich sogar selber mit bearbeiten durfte. Energieberater, Energieberatung ist ja gerade in den letzten zwei Jahren ein großes Thema, wo sich auch von der gesetzgeberischen Seite viel getan hat. Hat alles richtig gemacht, hat entsprechend an Gebäude bewertet, hat Anträge eingereicht, Messungen etc. Er hat sich aber ganz schlichtweg in der Zahl der Wohneinheiten vertan. Er hat innerhalb der Wohneinheit bei wirklich komplexen Bewertungen alles richtig gemacht und hat sich dann letztendlich nur im Antrag verschrieben und hat halt so für eine Wohneinheit eine Bezuschussung beantragt statt für vier. Hat dann, weil der Fehler ja so ein, das sind ja gerade die kleinen Fehler, die oft nicht so offensichtlich sind, hat dann eben leider auch die Widerspruchsfrist verpasst. die oft nicht so offensichtlich sind, hat dann eben leider auch die Widerspruchsfrist verpasst. Und da waren wir auch weit, weit, weit im fünfstelligen Bereich. Aber auch das war versichert und wurde dann entsprechend zeitnah auch reguliert. Das wären mal so ein paar Beispiele, wo ich euch eben auch mitgeben möchte, es sind nicht unbedingt immer die großen, komplexen Tätigkeiten, sondern es sind einfach die Kleinigkeiten, die eben passieren können. Häufige Fehler, Abmahnungen, Bildrechte. Ganz klar, ich habe eine Webseite, ich binde mal auf die Schnelle ein Bild mit ein, wo ich sage,he, dass diese Lizenz irgendwann ausläuft. Und da hat man auch das Problem, ich verursache irgendwann einen Schaden, aber eine Anspruchstellung für einen Schadenersatz gilt ja ab Kenntnis. Und ich kann halt alles, was im Web ist, noch auffinden. Das heißt, ich habe das vielleicht vor Jahren rein, rechne mit einer normalen Verjährung von drei Jahren, aber sehe mich fünf oder zehn Jahre später mit dem Anspruch konfrontiert, weil eben jetzt erst die Kenntnis des Geschädigten vorlag. Da könnte ein Anspruch bestehen. Schlicht eine ganz einfache E-Mail, mal den falschen Verteiler in die E-Mail kopiert. Ich gebe Kundendaten, sensible Daten, statt direkt an meinen Kunden, an 80 andere Leute weiter, auch klassischer Schadenfall.
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