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Welche Bestandteile brauchen Angebot und Vertrag?

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In der Praxis kommt der Vertrag meistens vom Auftraggeber. Manchmal kann man darüber auch noch diskutieren.

Ein klassisches Angebot würde es in diesem Umfeld eigentlich nicht geben, erklärt der Experte. Daher solltest du als Selbstständige/r eigene AGBs haben und basierend darauf— jeweils im Einzelfall— ein Angebot formulieren.

Auf Einleitungen mit Formulierungen wie “Er/sie ist völlig ungebunden/ nicht eingegliedert” solltest du verzichten. Rechtlich gesehen ist dieser Zusatz irrelevant. Ist es in der Praxis dann doch anders, wird der/die Prüfer/in stutzig und wird nachhaken. Denn eigentlich positive Aussagen werden gerne mal umgedreht . Am Ende wird dir dann vorgeworfen, dass du etwas zu verbergen hast und deswegen die Klausel reingeschrieben hast.

Bestimmte Dinge wie Geheimhaltung, Datenschutz, Unterlagen, Rückgabe, etc. müssen vereinbart werden und im Vertrag festgehalten werden. Im Gegensatz dazu sollten alle Aspekte zur Tätigkeit nur sehr grundlegend und ohne Details beschrieben werden.

Der Tipp des Experten: Nehme lieber etwas aus deinem Vertrag heraus, als etwas (unnötiges) hinzuzufügen.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Scheinselbstständigkeit vermeiden
Bei diesen Fehlern in Angeboten und Verträgen wird der Betriebsprüfer stutzig

Mit Dr. Benno Grunewald

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