Es gibt verschiedene Gesetze, die das Vergabeverfahren regeln. Zum Beispiel die Vergabeverordnung, die für große Vergaben gilt, also solche, die auf EU-Ebene stattfinden und ins deutsche Recht umgesetzt sind.
Dann gibt es die Unterschwellenvergabeordnung, die genau festlegt, wie umfangreich eine Vergabe sein darf und welche Wertgrenzen gelten.
Zum Beispiel:
- Direktaufträge: einfachste und kleinste Aufträge, meist unter 1.000 Euro (während Corona-Zeiten sogar bis 3.000 Euro), keine langen Ausschreibungstexte.
- Stufen unter 10.000 Euro: mindestens drei Angebote einholen
- Grenzen von 30.000 Euro und 100.000 Euro: jeweils unterschiedlichen Anforderungen
Der Hintergrund all dieser Regeln ist, dass der Gesetzgeber einen fairen Wettbewerb sicherstellen will. Das heißt: Es soll nicht immer dieselbe Person oder Firma den Auftrag bekommen. Bei Direktaufträgen funktioniert das zum Beispiel so, dass du den Auftrag bekommst, aber beim nächsten Mal vielleicht jemand anderes dran ist, ganz anders als in der freien Wirtschaft, wo man gern immer den gleichen Partner nimmt, wenn es läuft.
Je höher der Betrag, desto weniger streng sind manche Regeln, aber das liegt auch daran, dass bei größeren Summen meistens mehrere Partner zusammenarbeiten und die Vergabe deshalb komplexer ist.
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