Die Kunstfreiheit wird durch die Grundrechte geschützt und ist, ähnlich wie die Meinungsfreiheit, sehr weitläufig. Bei einem Gegenüberstehen der Grundrechte sollte deswegen auch hier ein Interessenausgleich stattfinden zwischen bspw. der Würde des Menschen gegenüber der Meinungsfreiheit. Beide Rechte müssten auf ihre Schranken geprüft werden. Juristisch muss dann entschieden werden, welches Grundrecht überwiegt.
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