Was ist jetzt das Learning daraus? Das Learning daraus ist, so gut man auch arbeitet und so gut man sich vorbereitet, man kann sich nicht hundertprozentig gegen Fehler schützen. Das heißt, man braucht irgendwo eben auch so einen Notanker, in dem Fall eine berufliche Haftpflicht, die das Ganze dann auch auffängt. Und da kommen wir jetzt zu einigen typischen Schäden oder der Betrachtung der Schäden jetzt mal aus der versicherungstechnischen, juristischen Perspektive. Wir hatten uns jetzt gerade angeguckt, was ist so das Praktische, was so passieren kann. jetzt gerade angeguckt, was ist so das Praktische, was so passieren kann. Von der juristischen oder versicherungstechnischen Perspektive ist es so, was ist denn überhaupt Haftung oder wo komme ich denn in die Haftung rein? Und das ist was, was mir eben sehr schnell, sehr früh passiert. Ich habe hier als obersten Punkt die vertragliche Haftung und das ist eigentlich sogar schon zu weit gegriffen. Es gibt das Rechtsinstitut der CEC, der Culpa in Contarendo, das hört sich kompliziert an, ist aber nichts anderes als der Fakt, dass schon die Anbahnung von Vertragsverhältnissen dazu führt, dass ich meinem Gegenüber in gewisser Weise verpflichtet bin und auch haftbar bin. meinem Gegenüber in gewisser Weise verpflichtet bin und auch haftbar bin. Anbahnung von Vertragsverhältnissen. Das klassische Beispiel wäre jetzt nicht aus dem IT oder Consulting oder Marketingbereich, den wir verstärkt machen, aber nehmen wir mal ganz normal das Kaufhaus oder den Laden. Ich gehe rein und rutsche auf einem Salatblatt aus. Ich habe noch nichts gekauft. Ich bin dort nicht Eigentümer, nicht Mieter, gar nichts. Aber ich habe trotzdem schon eine Anbahnung eines Vertragsverhältnisses, weil ich ja dort etwas kaufen wollte. Und schon ist der Ladeninhaber in der Haftung. Also wir sehen, Haftung beginnt sehr, sehr früh. Ganz klar, die vertragliche Haftung. Zur vertraglichen Haftung nur ganz kurz ein, zwei Sätze. Ich kann in einen Vertrag im Prinzip, wir haben Vertragsfreiheit, ich kann natürlich reinschreiben, was ich will. Ich kann Haftung eingrenzen, ich kann Haftung erweitern. Zwei kurze Anmerkungen dazu. Man kann sich natürlich immer, klar, man könnte sich anwaltliche Hilfe holen, aber das ist weder zeitlich noch vom Kostenfaktor häufig möglich. Man sollte da tatsächlich sich bewusst sein, Verträge kann ich schließen, wie ich möchte, aber ich kann bestimmte Elemente der Haftung nicht ausschließen. Eine gesetzliche Haftung ist da, die kann ich einfach nicht ausschließen und umgekehrt kann mein Gegenüber meine Haftung auch nicht grenzenlos erweitern. Insofern ist da die kann ich einfach nicht ausschließen und umgekehrt kann man gegenüber meine haftung auch nicht grenzenlos erweitern insofern rate ich da ich darf bitte keine rechtsberatung jetzt machen aber da rate ich eher zur vorsicht da ist oftmals weniger mehr wenn man jetzt einfach mal im uhrzeigersinn rumgehen die fehlerhafte umsetzung dieleistung. Ich habe ein Vertragsverhältnis mit meinem Kunden und jeder möchte natürlich sein Vertragsverhältnis bestmöglich erfüllen. Da sind wir jetzt wieder bei dem Punkt vom Anfang. Manchmal sind es auch nur verschiedene Kommunikationen oder verschiedene Erwartungshaltungen. Aber mein Kunde konfrontiert mich damit, nee, mir gefällt das nicht, die Leistung ist nicht gut genug, besser bitte nach. Und an der Stelle möchte ich auch mal kurz mit einstreuen, was eine Haftpflichtversicherung, wie wir sie anbieten, zum Beispiel eine berufliche Haftpflichtversicherung, ist dafür, da echte Haftpflichtschäden abzudecken. Jetzt habe ich aber beim Vertrag Schadenersatz ja nicht nur im Sinne einer Haftpflicht, sondern ich habe als allererstes, habe ich bei einem Vertrag meine Leistungspflicht. Also ich muss das machen, was ich meinem Kunden versprochen habe. was ich meinem Kunden versprochen habe. Und wenn das nicht so funktioniert, wie der Kunde sich das wünscht, dann muss ich nachbessern. Und dieses Nachbessern, das kostet mich vielleicht auch schon mehr, als ich ursprünglich investieren wollte. Aber das Nachbessern aufgrund einer Schlechtleistung allein, das ist eben noch kein Haftpflichtschaden. Das muss man ganz klar so sagen, das ist euer unternehmerisches Risiko. Das muss man ganz klar so sagen, das ist euer unternehmerisches Risiko. Nur sollte es dann aufgrund dieser echten oder vermeintlichen Schlechtleistung und auf das vermeintlich kommen wir nachher nochmal gezielt zurück, sollte es aufgrund dieser echten oder vermeintlichen Schlechtleistung zu weiteren Schäden beim Kunden kommen. Zum Beispiel, wenn der Kunde sagt, jetzt brauche ich einen anderen Dienstleister, der mir das in Ordnung bringt, was du nicht gut genug erfüllt hast. Das wäre dann der klassische Haftpflichtschaden und sowas kann man mit der beruflichen Haftpflicht eben auch auffangen. Datenschutzverstöße ist klar, glaube ich, brauche ich jetzt nicht weiter darauf eingehen. Da flattert eine Abmahnung ins Haus. Die sind in der Regel auch gar nicht so dramatisch hoch, aber es ist trotzdem ärgerlich, wenn man damit konfrontiert wird. Mail, Ransomware, Social Engineering, leite die weiter an meinen Kunden. Dann könnte man auch mit Recht sagen, naja, ich kann ja gar nichts dafür. Ich habe ja den Virus nicht absichtlich bei meinem Kunden eingeschleust. Ja, das ist richtig, aber ich bin halt der Erste in der Haftungskette. Ich bin in dem Sinne nicht der Schuldige, aber ich bin der Verursacher, an den sich der Kunde halten kann. Und theoretisch könnte ich beim Hacker Regress nehmen, aber das ist halt dann oft schwierig. Veröffentlichungsrisiken, Abmahnungen durch Veröffentlichungen von eigenem Content, eigene Website, soziale Medien, Urheberrechtsverstöße, solche Dinge, auch damit kann ich konfrontiert werden, obwohl das vielleicht gar nicht unbedingt immer stimmen muss. Manchmal bekomme ich eine Abmahnung, die vielleicht gar nicht gerechtfertigt ist, aber darauf gehen wir auch gleich nochmal ein. Leistungsverzögerung, Überschreiten von Deadlines, Rechtsverletzungen, Markendomain, Lizenz, Urheberrechtsverletzungen und Verletzungen von Geheimhaltungspflichten. und Verletzungen von Geheimhaltungspflichten. Zu diesem letzten Punkt, zu den Verletzungen von Geheimhaltungspflichten, zu den NDAs, darf ich noch kurz anmerken, wenn einer von euch schon eine Police bei uns hat, hier geht der Versicherungsschutz tatsächlich sehr, sehr, sehr weit. Bei Verschwingheitsklauseln, bei NDAs sind sogar Vertragsstrafen mit abgesichert. Also ich kann meinem Kunden sogar einen pauschalen Schadenersatz zusagen, selbst das wäre in dem Bereich mit versichert. Die Punkte sind natürlich alle ein bisschen theoretisch, ein bisschen trocken, aber mir ist es wichtig, euch da zu sensibilisieren. Haftung entsteht eben nicht nur daraus, dass ich jetzt akut einen unmittelbar ganz schlimmen Fehler selber verursache, sondern es können eben auch Dinge sein, die von außen auf mich hereinkommen praktisch.
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