Hallo Christiane,
diese Thematik stellen wir aktuell häufig fest. So haben wir in NRW den Zustand, dass uns über 50 Mandanten mitgeteilt haben, keinen Bescheid aber nur eine Zahlungserinnerung erhalten zu haben.
Der übliche Weg ist normalerweise eine Akteneinsicht bei den Behörden um festzustellen, ob und wo eine angebliche Zustellung erfolgt sein soll. Die Bescheide wurden teilweise auch per Mail (angeblich) oder PZU (Postzustellungsurkunde) übersandt. Weitere Informationen wird man immer erst nach Akteneinsicht erhalten können.
www.teslegal.de/news/beho…hem-muster
Viele Grüße
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt
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