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Wer hat Erfahrung mit der Rückforderung der Corona-Soforthilfe von der ISB RLP?

2 Personen fragen sich das

Liebe Community,

ich habe eine Frage zur Rückforderung der Corona-Soforthilfe und einem letzten Mahnbescheid der Investitions- und Strukturbank RLP.

Vorausgegangen war der Erhalt der Corona-Soforthilfe in 2020 und die Aufforderung zur Pflichtüberprüfung in 2024. Meine eigen erstellte Schlussrechnung ergab, dass ich die ganze Soforthilfe zurückzahlen muss/müsste (Liquiditätsengpass nicht hoch genug), was ich im März’24 bestätigen sollte und auch am 27.03.2024 schriftlich tat mit der erstmaligen Bitte um einen Schlussbescheid.

Am 26.03.2024 (einen Tag zuvor/die Vorgänge hatten sich überschnitten) kam folgende Mail:
„Nach Abschluss der Abrechnung erhalten Sie einen Schlussbescheid, dem Sie die weiteren Verfahrensschritte entnehmen können. Wann genau die Schlussbescheide (kommen,) können wir leider noch nicht sagen.“

Einen Schlussbescheid erhielt ich bis heute nicht. Dafür aber kam am 11.12.2025 eine Zahlungserinnerung per Post. In einem Telefonat am 19.12.2025 bestätigte mir ein Mitarbeiter der ISB RLP (Name bekannt), dass er den Schlussbescheid im System zwar finde, stellt aber auch fest, dass dieser nicht versendet wurde. Am 21.12.2025 teilte ich der ISB schriftlich mit, dass mir bislang kein Schluss- oder Rückforderungsbescheid zu der genannten Corona-Hilfe zugegangen war und bat um Übersendung einer Kopie des genannten Bescheids. Das erfolgte abermals nicht.

Ende letzter Woche erhielt ich eine letzte Mahnung mit Ankündigung, dass in 14 Tagen an die zuständige Vollstreckungsbehörde weitergeleitet wird.

Hat jemand eine ähnliche Erfahrung mit der ISB RLP gemacht und/oder fundierte Tipps zum weiteren Vorgehen? Vorerst werde ich im Hinblick auf den fehlenden Schlussbescheid nicht zahlen.

Christiane E.
Christiane E.
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