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Gutachten sorgt für Wirbel VDMA sieht u.a. durch "Werkvertragsgesetz" Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt

Was hat ein Gutachten des VDMA, also des Verbands Maschinen- und Anlagenbau, mit dem sperrigen Titel „Der Kern der negativen Koalitions- und Tarifvertragsfreiheit – Wesen, Bedeutung und Eingriffsmöglichkeiten“ mit uns Selbstständigen zu tun? Und warum stößt eine Veröffentlichung dazu auf Seite 17 der heutigen FAZ zu heftigen Angriffen in den sozialen Medien auf den Verband?

Verfasst haben die Studie Prof. Dr. Martin Henssler von der Universität Köln und Professor Dr. Clemens Höpfner von der Universität Münster. Henssler hatte sich schon 2015 wie folgt zu dem damals noch in Planung befindlichen Werkvertragsgesetz geäußert, das eines der wichtigsten Vorhaben von Andrea Nahles in ihrer Amtszeit als Bundesarbeitsministerin war: Die Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit in dem Gesetzesentwurf sei völlig ungeeignet und wiederhole die Fehler der Vergangenheit, es handle sich um eine Überreaktion. Zugleich schlug er schon damals die Festlegung von Positivkriterien vor.

Gewerkschaften nutzen Einfluss auf Politik, um Organisationsgrad zu erhöhen

Bei dem jetzigen viel diskutierten Gutachten, das der VDMA heute sowohl in der Lang- als auch einer Kurzfassung auf seiner Website veröffentlicht hat, geht es um einen anderen Aspekt, nämlich die Tarifbindung. Die Tarifbindung, also der Anteil der Unternehmen, die Mitglied eines Arbeitgeberverbands sind und für die die (von diesem mit den Gewerkschaften ausgehandelten) Tarifverträge unmittelbar gelten, geht seit Jahren zurück – ebenso wie der Anteil der gewerkschaftlich organisierten Erwerbstätigen.

Das macht den Gewerkschaften große Sorgen und führt dazu, dass sie bei der Politik um Hilfe bitten. Mit "negativer Koalitionsfreiheit" ist in diesem Zusammenhang die Freiheit gemeint, nicht einem Arbeitgeberverband beitreten zu müssen – bisher in Deutschland als Lehre aus der Nazizeit eine Selbstverständlichkeit.

Dem Gutachten zufolge benachteiligt die Bundesregierung schon seit längerer Zeit nicht-tarifgebundene Unternehmen, um ihr selbstgestecktes Ziel zu erreichen, die Tarifbindung zu stärken.

Für Unternehmen, die keinem Arbeitgeberverband beitreten, gelten sehr viel restriktivere Regelungen

Dazu nutzt sie gesetzliche Öffnungsklauseln, die es Betrieben erlaubt, von besonders rigiden Regulierungen zum Beispiel bei der Zeitarbeit abzuweichen. (Diese wurden im Rahmen des "Werkvertragsgesetz" im April 2017 eingeführt – sie treffen besonders kleinere, nicht tarifgebundene Unternehmen.)

Bedingung für Erleichterungen ist allerdings, dass die Betriebe tarifgebunden sind und ein Tarifvertrag ein Abweichen von der gesetzlichen Norm vorsieht. Betriebe, die sich nicht einem Tarifvertrag unterwerfen, müssen dagegen die rigiden Vorschriften einhalten.

Die Gutachter sehen durch dieses Vorgehen der Bundesregierung die Grundrechte der Berufsfreiheit und der negativen Koalitionsfreiheit bedroht, wie sie von der Verfassung garantiert werden.

VDMA-Präsiden wirft der Bundesregierung vor, „eine Tarifbindung von Staats wegen“ zu betreiben

Carl Martin Welcker, VDMA-Präsident

VDMA-Präsident Carl Martin Welcker sagt zu dem Gutachten: "Die Stärkung der Tarifbindung ist Aufgabe der Tarifparteien – sie müssen wettbewerbsfähige und attraktive tarifliche Regelungen vereinbaren.“ Dann würden sich mehr Arbeitgeber tarifvertraglich binden. „Hier darf sich der Gesetzgeber nicht einfach dazwischendrängen und auf Kosten der negativen Koalitionsfreiheit eine Tarifbindung von Staats wegen betreiben."

Fabian Seus, Leiter des Bereichs Arbeitsmarktpolitik der VDMA, widerspach Fehlinterpretationen: "Das Gutachten ist kein Angriff auf die Tarifbindung, wie teilweise in den sozialen Medien kolportiert wurde. Dagegen hätte sich der VDMA als Auftraggeber ausdrücklich verwahrt. Dem VDMA ging es vielmehr darum, die Frage prüfen zu lassen, inwieweit es dem Gesetzgeber verfassungsrechtlich erlaubt ist, nicht-tarifgebundene Unternehmen rechtlich zu benachteiligen."

Professor Henssler empfiehlt dem Gesetzgeber die Nachbindung von Tarifverträgen für die Unternehmen nachvollziehbarer zu regeln, um damit die Tarifbindung zu stärken. „Solange ein klares Ausstiegsszenario fehlt, werden immer weniger Arbeitgeber freiwillig eine Tarifbindung eingehen wollen“, lautet Hensslers Begründung.

Zwangsanstellung von Selbstständigen und erzwungene Tarifbindung von Arbeitgebern als Teil einer Strategie

Viele Selbstständige sehen auch in der Rechtsunsicherheit, die durch das Gesetz und die Verfahrensweise der Rentenversicherung in Hinblick auf Scheinselbstständigkeit entstanden ist, eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit, weil sie gegen ihren Willen in eine Anstellung gezwungen werden.

Ein dahinter stehendes Ziel der verantwortlichen Politiker ist, dass auch auf der Auftrag- bzw. Arbeitnehmerseite der Organisationsgrad in den Gewerkschaften gestärkt wird. Ob ihre "Zwangsanstellung" ein guter Weg ist, die Sympathie von Selbstständigen für Gewerkschaften zu steigern, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Der Eindruck, dass es sich bei der "Zwangsanstellung" von Selbstständigen und der erzwungene Tarifbindung von Arbeitgebern um unterschiedliche Maßnahmen mit einem gemeinsamen größeren Ziel handelt, verstärkt sich dadurch, dass beide trotz ihrer Unterschiedlichkeit in einem gemeinsamen Gesetz geregelt wurden.

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