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Im Gespräch Warum Christa Weidner nochmals (bis 30.04.) die Beiträge neuer VGSD-Mitglieder verdoppelt

Christa Weidner (54) kämpft als Betroffene seit Jahren gegen die herrschende Rechtsunsicherheit bei dem Thema Scheinselbstständigkeit. Sie unterstützte den VGSD als Sprecherin der entsprechenden Arbeitsgruppe durch zwei deutschlandweite Vortragsreihen sowie viele Artikel, die sie zu diesem Thema veröffentlicht hat.

Christa Weidner verdoppelt bis 30.04.2017 den ersten Jahresbeitrag neuer Mitglieder.

Für ihr Engagement wurde Sie im Juni 2016 mit dem Werner-Bonhoff-Preis und zuletzt im März 2017 mit dem New Work Award von XING ausgezeichnet.

Bis zum 30.04. verdoppelt Christa Weidner ab sofort den ersten Jahresbeitrag neuer Vereinsmitglieder (weitere Infos zur Aktion).

Mit dieser Aktion bewirbt sie zudem das Seminar „Scheinselbstständigkeit: Gesetzliche Grundlagen und vertragliche Fallstricke“, das sie zusammen mit dem bekannten Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald durchführt. Ein Großteil des Erlöses geht im Rahmen der Beitragsverdopplungsaktion an den VGSD.

Wir haben mit Christa über die Ziele dieser Aktion gesprochen.

Du hast durch deine Vorträge zum Thema Scheinselbstständigkeit ständig Kontakt mit Betroffenen. Was ist dir dabei aufgefallen? 

Zunächst einmal war es schön mit anzusehen, dass sich zwischen der ersten und der zweiten Vortragsreihe sehr vieles in den Köpfen der Selbstständigen getan hat. Viele haben sich mit dem Thema beschäftigt und sind im Dialog mit ihren Kunden und Auftraggebern. Und genau hier beginnt auch das Problem. Die Kunden und Auftraggeber blenden das Thema aus oder reagieren unangemessen. Das macht nachdenklich, ist kaum erklärbar und lässt uns wie Besserwisser dastehen.

Gleichzeitig stelle ich, auch im Dialog mit den Kolleg(inn)en fest, dass uns häufig Verträge vorgelegt werden, die der Deutschen Rentenversicherung viele Argumente für Scheinselbstständigkeit liefern.

Die Auftraggeber sind alarmiert und wollen sich schützen. Tun sie aus deiner Sicht das Richtige?

Ja, Auftraggeber müssen sich schützen. Ich weiß schließlich aus eigener Erfahrung, was mögliche Konsequenzen sein können. Nun sollte man davon ausgehen können, dass sich unsere Auftraggeber die besten Anwälte leisten können, die es zu dem Thema gibt. Und dass sie, ausgestattet mit diesem Wissen, ihre Maßnahmen ableiten.

Viele glauben, dass sie das Problem der Scheinselbstständigkeit vertraglich regeln können. Sie formulieren Vertragsklauseln wie „im Falle von Scheinselbstständigkeit übernimmt der Auftragnehmer die Zahlung der fälligen Beiträge.“ Solch’ eine Regelung führt sofort dazu, dass Vorsatz unterstellt wird. In den Verträgen sind oft auch Regeln zu finden, bis wann die Rechnung zu schreiben ist, dass Stundennachweise genehmigt werden müssen und Dritte nur nach Genehmigung eingesetzt werden dürfen. Das sind Beispiele, die echter Selbstständigkeit widersprechen und die Gefahr der Scheinselbstständigkeit erhöhen.

Oftmals werden der Deutschen Rentenversicherung Argumente geliefert, weil sich in der täglichen Zusammenarbeit mit den Selbstständigen Abläufe eingeschlichen haben, mit denen sich die Auftraggeber das Leben vereinfachen, die Kontrolle bewahren und bestimmte Abläufe vereinheitlichen wollen.

Da hat sich niemand Gedanken darüber gemacht, dass das schädlich sein könnte. Mir fallen viele Dinge ein, die sich relativ schnell wieder geradebiegen lassen. Technologisch lassen sich heute die meisten Tätigkeiten von jedem Ort der Welt mit einer stabilen Internet-Anbindung erledigen. Natürlich müssen dazu sowohl Auftraggeber wie Selbstständige den Willen und die Fähigkeiten haben, als virtuelle Teams zusammenzuarbeiten. Der größte Hebel, um sich gegen Scheinselbstständigkeit zu schützen, ist, die Zusammenarbeit rechtskonform zu gestalten. Dafür setze ich mich ein.

Viele Auftraggeber wandeln bisher gut bezahlte Auftragsverhältnisse in Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) um. 

Dazu muss man nur die Seite von Gulp, der Nummer zwei unter den Vermittlungsagenturen von IT’lern, anschauen. Da ist die Anzahl der Angebote für Freiberufler mittlerweile deutlich geringer als die der Angebote für Arbeitnehmerüberlassung. Bei meinen Kunden werden aktuell nur in Ausnahmefällen Selbstständige eingekauft. Und jederzeit kann es für die bereits Beauftragten aus sein. In der Folge wird noch mehr ins Ausland verlagert. Schließlich sind viele Projekte sowieso schon international. Da ist es egal, wo die Projektmitarbeiter sitzen und arbeiten. Das Thema Scheinselbstständigkeit schwächt unseren Wirtschaftsstandort.

Bringt das denn den Auftraggebern zusätzlichen Schutz? 

Arbeitnehmerüberlassung ist ein sicheres Instrument gegen Scheinselbstständigkeit. Genauso, wie den Mitarbeiter einzustellen. Allerdings hat die Arbeitnehmerüberlassung gerade durch das neue Gesetz noch mehr Regeln erhalten, die es einzuhalten gilt. Dazu kommt die maximale Auftragsdauer von 18 Monaten.

Sollten Selbstständige sich auf ANÜ einlassen?

Die Frage ist, was sie tun sollen, wenn es keine passenden Aufträge mehr gibt für Selbstständige. Es gibt jedoch einiges zu bedenken, bevor sie diesen Schritt gehen. Dazu habe ich übrigens einen Artikel für die Computerwoche geschrieben.

Was können Selbstständige denn tun? Dazu veranstaltet ihr ja ein Seminar.

Mittlerweile gibt es sogar schon zwei Seminare. Am 16. Juni veranstalte ich gemeinsam mit Dr. Benno Grunewald ein eintägiges Seminar, welches sich mit den gesetzlichen Grundlagen und den vertraglichen Fallstricken beschäftigt.

Während der Vortragsreihe, in Gesprächen mit Selbstständigen und Auftraggebern haben wir festgestellt, dass es an Grundwissen fehlt. Deshalb werden oft falsche Konsequenzen gezogen, die die Situation häufig verschlimmern. Ich habe dafür extra eine einseitige Infografik entwickelt, welche die Grundlagen sowie die Auswirkungen klar aufzeigt. Wenn diese Grundlagen klar sind, dann ergeben sich die Konsequenzen daraus automatisch.

Stattdessen versucht man uns Selbstständige kleinteilig über Verträge zu managen. Wie Rechtsanwalt Michael Felser in eurer Experten-Telko zu diesem Thema sagte: „Das sind Dokumente des Misstrauens.“ Eine denkbar schlechte Grundlage, um mit einem Selbstständigen zusammenzuarbeiten. Stattdessen sollte sich die Zusammenarbeit mehr auf die Ergebnisse fokussieren, die von den Selbstständigen erwartet werden. Und schon sehen Zusammenarbeit und auch die vertraglichen Grundlagen der Beauftragung völlig anders aus. Wie die Selbstständigen dahin kommen, damit beschäftigt sich das zweite Seminar. Hier geht es darum, sich mit den eigenen Lösungen und seiner Positionierung zu beschäftigen. Gemeinsam sollten wir daran arbeiten, dass Externe nicht länger als Ressourcen gesehen und eingekauft werden.

Du machst nun schon zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate eine Aktion, in deren Rahmen du den Beitrag neuer VGSD-Mitglieder verdoppelst. Was hat dich dazu bewegt?

Andreas, erinnerst du dich daran, als wir bei Herrn Sommer, dem Vorsitzenden des DGB in Berlin waren? Eine der ersten Fragen war damals: „Und wie viele Mitglieder hat Ihr Verband?“ Wir sollten als Selbstständige eine starke Interessenvertretung haben, um ernst genommen zu werden. Damit uns das gelingt, müssen wir den VGSD auch mit finanziellen Mitteln ausstatten. Meiner Überzeugung lasse ich auch Taten folgen. Ich würde mich darüber freuen, wenn es viele Nachahmer gibt!

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