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Experten-Talk

Scheinselbstständigkeit
Das neue ‘Werkvertragsgesetz' und seine Auswirkungen

443 Teilnehmer
Mitschnitt vom 05. April 2017
499 mal Mitschnitt angesehen

In unserer Experten-Telko vom 5. April 2017 hatten wir Rechtsanwalt Michael W. Felser zu Gast. Michael ging gleich zu Beginn auf das Thema Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) ein. Fazit: Mit dem Wechsel in die ANÜ kommen sowohl Auftaggeber als auch -nehmer vom Regen in die Traufe. Michael sieht darin keine Lösung. Es gilt, andere Wege zu finden, um Rechtssicherheit herzustellen.

Die Beschäftigung eines sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters (> 450 Euro) ist ein Befreiungstatbestand in Hinblick auf arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit. Die DRV zieht dies aber zunehmend auch als Kriterium gegen Scheinselbstständigkeit heran. Indem man z.B. einen Familienangehörigen anstellt, kann man also zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.

Ein weiterer, anwaltsuntypischer Rat: Bei der Beauftragung von Selbstständigen auf lange Verträge, Wettbewerbsklauseln etc. verzichten! – Die schaden mehr, als sie nutzen.

Auftraggeber lassen sich vieles einfallen: Was tun, wenn der Auftraggeber eine eidesstattliche Erklärung verlangt, dass man nicht scheinselbstständig ist? Oder hohe Vertragsstrafen androht? – Auch darauf gab Michael eine klare Antwort…

Der Mitschnitt

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Diese Fragen wurden beantwortet

  1. Viele Auftraggeber drängen bisher gut bezahlte Selbstständige in Arbeitnehmerüberlassung. Welche Konsequenzen hat es, wenn man sich als Auftragnehmer darauf einlässt?
  2. Besteht beim Wechsel in die Arbeitnehmerüberlassung die Gefahr, dass die bisherige selbstständige Tätigkeit für den Auftraggeber erst Recht in Frage gestellt wird?
  3. Von manchen Auftragnehmern wird neuerdings verlangt, dass sie eidesstattlich versichern, dass sie nicht scheinselbstständig sind. Wie ist das zu bewerten? Sollte man so etwas unterschreiben oder nicht?
  4. Wer trägt das Risiko, wenn Auftraggeber einen Freelancer über Vermittler beauftragen und die Selbstständigkeit in Frage gestellt wird?
  5. Kann man auf dem Rechtsweg das Gesetz/ die Praxis zu Fall bringen, zum Beispiel vor dem Verfassungsgericht?
  6. Wir geben auf der Basis früherer Experten-Telkos Betroffenen den Rat, kein Statusfeststellungsverfahren anzustoßen und statt dessen die Merkmale der Selbstständigkeit in Vertrag und praktischer Zusammenarbeit herauszustellen und dies auch immer wieder zu dokumentieren. Ist das korrekt? Welche weitergehenden Tipps kannst Du geben?

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