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Koalitionsbeschlüsse zum Werkvertragsgesetz nun bekannt / Stellungnahmen

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses von Dienstag abend zum Werkvertragsgesetz sind jetzt bekannt. Bezüglich der Werkverträge muss Andrea Nahles wie erwartet der Union und den Arbeitgebern nicht weiter entgegenkommen. Es bleibt beim Wegfall des Kriterienkatalogs und der Vermutungsregelung, wie er sich im Referentenentwurf vom Februar 2016 von Ende Februar widerspiegelt.

Beschlossen wurden die folgenden, vorrangig das Thema Zeitarbeit betreffenden Änderungen, damit dieser nun kurzfristig in den Gesetzesentwurf eingearbeitet werden, der wahrscheinlich nächsten, sonst übernächsten Mittwoch ins Kabinett eingebracht werden kann:

  • Überlassungshöchstdauer: Die Regelung wird so angepasst, dass auch nicht-tarifgebundene Unternehmen von Öffnungsklauseln Gebrauch machen können.
  • Die sog. Unterbrechungszeiten werden von sechs auf drei Monate verkürzt.
  • Hinsichtlich Equal pay sollen nur Einsatzzeiten zählen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgten.
  • Auch neue Zuständigkeiten des Zolls im Bereich des Arbeitsschutzes wurden verhindert.
  • Leiharbeiter dürfen im Streikfall weiter eingesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht Aufgaben von Streikenden verrichten.

Arbeitgeber sprechen von Ende einer Hängepartie

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer begrüßt die Entscheidungen des Koalitionsausschusses und spricht in einer Presseerklärung des BDA von einem „vernünftigen Kompromiss zu Werkverträgen“ und davon, dass mit den Beschlüssen „eine politische Hängepartie und Zeit der Unsicherheit endet“. Er fährt fort:

„Die Arbeitgeber sind froh, dass die ursprünglichen Vorschläge zur gesetzlichen Bestimmung von Kriterien für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses beziehungsweise eines Werkvertrags nicht weiter verfolgt werden. Das wäre ein Irrweg gewesen, der schwerwiegende Folgen gehabt hätte. Die jetzt vorgesehenen Regelungen zum Werkvertrag entsprechen der Rechtsprechung und damit dem geltenden Recht. Es bestehen auch keine Notwendigkeiten, dieses Recht zu verändern.“

Zu den Änderungen zur Zeitarbeit fasst er zusammen: „Die vorgesehenen Regelungen zur Zeitarbeit werden insgesamt eine Einschränkung und Verteuerung der Zeitarbeit zur Folge haben.“ Es seien bei der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs noch wichtige Fragen zu klären.

Wie geht es weiter und was ist die Position des VGSD?

Das Ergebnis des Koalitionsausschusses hatten wir so erwartet. Auch gehen wir davon aus, dass diese Punkte nun zeitnah am 18. oder 25. Mai ohne weitere Änderungen vom Kabinett beschlossen werden. Unmittelbar danach beginnt der parlamentarische Prozess, in dessen Rahmen nochmals eine Verbändeanhörung durch den Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfinden wird. Der VGSD ist leider nicht eingeladen, aber ein anderer Verband (BVMW), mit dem wir im Rahmen des FEFA-Bündnisses zusammenarbeiten.

Gerade weil das Gesetz eine „schwierige Geburt“ hatte und das Minsterium bereits große Zugeständnisse machen musste, werden weitere Änderungen nur noch schwer erreichbar sein.

Der Wegfall des Kritierenkatalogs und der Vermutungsregelung ist ein großer Erfolg für die Selbstständigen, eine zusätzliche massive Zunahme der Rechtsunsicherheit wurde damit verhindert. Ein wichtiger Erfolg ist auch, dass wir Selbstständigen durch die von uns organisierten Protestaktionen ernster genommen werden. Der VGSD und andere Selbstständigen-Verbände werden zunehmend als Gesprächspartner akzeptiert und aktiv zu Gesprächen eingeladen.

Zugrundeliegendes Problem weiter ungelöst - wir müssen unseren Protest fortsetzen

Das zugrundeliegende Problem ist aber nicht gelöst und wir müssen unseren Protest deshalb fortsetzen. Wir müssen die Verantwortlichen im Rahmen weiterer Aktionen daran erinnern, dass nun mitnichten Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber besteht.

Eine gesetzliche Regelung, die uns wirklich Rechtssicherheit gibt, war und ist unter Arbeitsministerin Nahles leider weiterhin unwahrscheinlich. Wir müssen deshalb versuchen auch auf anderen Wegen für eine veränderte Verwaltungspraxis der Rentenversicherung zu sorgen und den Druck aufrecht erhalten.

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