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Klein- und Kleinstunternehmen nicht aus dem EU-Binnenmarkt verdrängen!

1) Die Bestimmungen und Regelungen im bzw. zum Verpackungsgesetz (hier insbesondere: VerpackG2) so zu ändern, dass für Klein- und Kleinsthändler*innen aus dem Ausland eine ausreichend hohe Bagatellgrenze für die Entbindung von den Entsorgungspflichten für Verkaufs- und Versandverpackungen eingeführt wird, damit der grenzüberschreitende Handel für Klein- und Kleinst-Unternehmen wieder möglich wird.

2) Sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und auf allen innerhalb der EU möglichen Wegen dafür einzusetzen, dass in die Extended Producer Responsibility (EPR) Regelungen der EU schnellst möglich eine verbindliche Bagatellgrenze für die Entbindung von den Entsorgungspflichten für Verkaufs- und Versandverpackungen eingeführt wird und die Lizenzierung im Inland stattfinden kann; dass also die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20. Dezember 1994 entsprechend novelliert wird. Alternativ sollen Bundesregierung und Bundestag wenigstens darauf hinwirken, dass für Klein- und Kleinstunternehmen eine jeweilige inländische Zentralverwaltung für die Registrierung und Lizenzierung geschaffen wird, wie es beispielhaft für die ordnungsgemäße Erfassung und Entrichtung der jeweiligen EU-Umsatzsteuer der Fall ist (OSS-Regelung).

Begründung:

Dass die diversen Verpackungsgesetze und -verordnungen eine sinnvolle Sache sind, wird kaum jemand bestreiten wollen, verpflichten sie doch die In-Verkehr-Bringer*innen von Verpackungen dazu, dafür Sorge zu tragen, dass diese sinnvoll und ordnungsgemäß entsorgt und bestenfalls wiederverwertet werden.

Dabei haben es sowohl die Gesetzgeber der EU als auch der Deutsche Bundestag unterlassen, eine sinnvolle Bagatellgrenze für Klein- und Kleinsthändler*innen einzuführen und verhindern in der Folge den grenzüberschreitenden Handel für Klein- und Kleinstunternehmen.

Die Folge der bestehenden Gesetze und Verordnungen ist, dass jede*r, der auch nur eine einzige Warensendung nach Deutschland oder die EU ein- oder von Deutschland ins EU- Ausland ausführt, sich nicht nur mit den jeweiligen länderspezifischen Regelungen, Verordnungen und Gesetzen vertraut machen muss, sondern sich in den allermeisten Fällen in dem jeweiligen Land, so auch in Deutschland, registrieren und lizenzieren lassen muss. Dies ist nicht nur mit teils massivem bürokratischem Aufwand, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden, wodurch der grenzüberschreitende EU-Binnenmarkt für kleine und Kleinstunternehmen wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll betrieben werden kann.

Beispielhaft für andere EU-Länder sei Österreich angeführt. Will ein*e Händler*in außerhalb Österreichs auch nur eine einzige Sendung an eine Privatperson in Österreich versenden, muss sich die/der Händler*in ab dem 1.1.2023 vorher beim österreichischen Staat registrieren lassen. Dazu ist es notwendig, eine in Österreich ansässige Person als Beauftragte*n zu benennen und diese Beauftragung durch eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung nachzuweisen. Anschließend muß sich das Kleinunternehmen bei einem in Österreich lizenzierten Entsorgungsunternehmen selbst lizenzieren lassen. Bei den zugelassenen Entsorgungsunternehmen gibt es wiederum Kleinmengenregelungen die allerdings von erheblicher Höhe sind. d.h. unter ca. 100 Euro 'Grund- oder Mindestgebühr' pro Jahr ist keine Lizenzierung möglich. Alles in Allem ergibt sich so ein Kostenfaktor von ca. 200-300 Euro für die Einführung auch nur einer einzigen Versandverpackung nach Österreich. Für Spanien sind es zum Beispiel etwa 600 Euro, pro Jahr.

In Deutschland entfällt zwar die notarielle Beglaubigung, die Registrierung und die Dokumentationspflichten (u.a. Lucid) sind dagegen nicht weniger aufwändig und für ausländische Unternehmen weder durchsichtig, noch wirtschaftlich vertretbar. In der Folge haben erste nicht in Deutschland ansässige Kleinunternehmen die Lieferung nach Deutschland eingestellt. Das betrifft beispielsweise auch Bibliotheken und Forschungseinrichtungen, die bereits jetzt spezielle Fachliteratur nicht mehr von außerhalb Deutschlands beziehen können. Es gibt Beispiele, dass ausländische Händler*innen aus diesem Grund die Lieferung nach Deutschland verweigern.

Weiterhin ist von den fehlenden Bagatellgrenzen der Handel von gebrauchten Gütern betroffen, der in vielen Fällen von Ein-Personen-Unternehmen, oder von Kleinunternehmen mit 2 oder 3 Angestellten betrieben wird. Somit unterlaufen die bestehenden Gesetze und Verordnungen das Ziel, die Wiederverwertung und den Weitergebrauch bereits genutzter Güter sicherzustellen und auf diese Weise Ressourcen und die Umwelt zu schonen.

Zudem drohen bei Zuwiderhandlung, also Lieferung ohne vorherige Lizenzierung, drastische bis drakonische Strafen; beispielsweise wird in unserem Nachbarland Polen - das, wie auch andere EU-Länder, die eigenen Gesetze und Verordnungen übrigens einzig in der eigenen Landessprache zur Verfügung stellt - mit einer Gefängnisstrafe gedroht.

In der Realität sieht es so aus, dass allein innerhalb der EU wohl Zehn- oder gar Hunderttausende von Händler*innen betroffen sind, Einzelpersonenfirmen, kleine Familienbetriebe wie z. Bsp. Olivenöl- oder Weinhändler*innen, die ihre Stammkunde*innen direkt beliefern, Händler*innen, die Einzelteile für gebrauchte Technik anbieten ebenso, wie Buchhändler, Antiquare, oder kleine Handwerksbetriebe, die Ihre Erzeugnisse über Internetseiten wie Abebooks, Ebay, Etsy etc. verkaufen. Selbst die von einigen politischen Parteien geförderten Kaffeeanbauenden im globalen Süden können auf Grund der geltenden Gesetzeslage nicht mehr nach Deutschland und die EU exportieren. Bemühungen der Entwicklungshilfe, u.a. des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), werden so torpediert.

All diesen wird der grenzüberschreitende Handel verunmöglicht, da weder der bürokratische Aufwand noch die Kosten in einem halbwegs gerechtfertigten Verhältnis zum Umsatz stehen. Es sei angemerkt, dass es Firmen gibt, die speziell für Klein- und Kleinstunternehmen ein Gesamtpaket anbieten. Die Kosten dafür belaufen sich allerdings auf einen fünfstelligen Betrag, sodass sie oft den Umsatz und erst recht den erzielbaren Gewinn übersteigen.

Sollte die Bundesregierung und die EU diesbezüglich nicht umgehend tätig werden, ist die Existenz von Kleinunternehmen und Familienbetriebe bedroht, es werden stattdessen Monopole, die ihren Steuersitz gerne außerhalb der EU haben, gefördert. Das Versprechen eines vielfältigen EU-Binnenmarktes wird konterkariert und darüber hinaus EU- und Politikverdrossenheit provoziert.

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