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Offener Brief an EU Auch Buchhalter wollen Corona-Hilfen für Mandanten beantragen

Corona-Hilfen sollten auch über Buchhalter als "prüfende Dritte" beantragt werden können – und sie sollten zudem endlich die Erlaubnis erhalten, Umsatzsteuervoranmeldungen für ihre Kunden einzureichen – es handle sich ja schließlich nicht um den Jahresabschluss.

In einem offenen Brief an die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen fordern Verbände mehr Befugnisse für Buchhalter.

Diese Änderungen fordert der Bundesverband der Buchhalter und Controller (BVBC) in einem offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, unterstützt vom VGSD und weiteren befreundeten Verbänden. Schon Ende Oktober hatte der VGSD in einer Stellungnahme zur Novemberhilfe eine Erleichterung des Zugangs zur Überbrückungshilfe gefordert, "z.B. durch Zulassung auch von Buchhaltern entsprechend §6 (4) Steuerberatungsgesetz".

Beschränkung auf Steuerberater Grund dafür, dass Corona-Hilfen verzögert und nicht an alle fließen

Angesichts der derzeitigen Überlastung von Steuerberatern könnte eine solche Änderung Steuerberatern helfen und zudem für mehr Wettbewerb sorgen. Der Brief des BVBC ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass im Juli 2018 die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, weil der Umfang der im Steuerberatungsgesetz dieser Berufsgruppe vorbehaltenen Aufgaben nicht mit dem EU-Recht vereinbar seien. Zu diesem Verfahren nehmen nun unterschiedliche Verbände, natürlich auch die Steuerberaterkammern Stellung.

Der BVBC argumentiert in seinem Brief: „Die Privilegien der Steuerberater*innen schränken nicht nur die von uns vertretenen Berufsgruppen ein, sondern auch zahlreiche insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen. (...) In der aktuellen Corona-Krise leiden vor allem diese darunter, dass ihre Beraterschaft als selbstständige Bilanzbuchhalter*innen keine Anträge auf Corona-Hilfen stellen dürfen – auch dies bleibt den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Die Bundesrepublik enthält der Wirtschaft so die nötige Unterstützung vor und sorgt durch die künstliche Verknappung der prüfenden und antragsberechtigten Stellen dafür, dass finanzielle Hilfen nicht rechtzeitig fließen.“

Hier ist der gesamte Brief zu lesen: Offener Brief an Ursula von der Leyen

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