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Pressemitteilung zur geplanten Rentenpflicht 84 Prozent der Selbstständigen wollen sich befreien lassen

Ein Meinungsbild von VGSD und freelance.de zur geplanten Rentenversicherungspflicht für Selbstständige zeigt: 84 Prozent der Bestandsselbstständigen wollen den Opt-out wählen.

München, 3. November 2026 – Wenn die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige kommt wie von der Rentenkommission empfohlen, wollen sich rund 84 Prozent Bestandsselbstständigen befreien lassen. Das ist ein zentrales Ergebnis einer gemeinsamen Kurzumfrage* vom Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) und der Plattform freelance.de. 
 
Gemeinsam wollten die Organisationen herausfinden: Wie bewerten Menschen, die schon heute selbstständig arbeiten, die geplante Rentenpflicht – für sich selbst, aber auch für künftige Gründer/innen? Die Antworten sprechen eine klare Sprache: 

Die Rentenkommission empfiehlt eine Rentenversicherungspflicht für Bestandsselbstständige mit der Möglichkeit eines "voraussetzungslosen Opt-outs". Was würden Sie tun?* (n = 640)

  • Ich werde den Opt-out nutzen und mich von der Rentenpflicht befreien lassen: 83,9 %
  • Ich werde den Opt-out nicht nutzen und künftig rentenpflichtig sein: 16,1 %

"Die überwiegende Mehrheit der opt-out-berechtigten Bestandsselbstständigen wird sich gegen die Rentenversicherungspflicht entscheiden, zumal die allermeisten schon anderweitig vorsorgen", sagt VGSD-Vorstand Andreas Lutz. "Wir gehen davon aus, dass der prozentuale Anteil derjenigen, die den Opt-out wählen, tatsächlich noch deutlich höher liegen wird als in unserer Befragung. Noch nämlich dürften sich viele nicht über die finanziellen Belastungen im Klaren sein."
 
Selbstständige sollen im Rahmen der Rentenpflicht künftig zwischen dem Regelbeitrag (derzeit 735,63 Euro pro Monat) und einer einkommensabhängigen Beitragsbemessung wählen können. Für Gründer/innen ist eine dreijährige Karenzzeit geplant, während der sie die Wahl zwischen dem halben Regelbeitrag (derzeit 367,82 Euro pro Monat) und der vollen einkommensabhängigen Beitragsbemessung haben sollen. 
 
Bei einkommensabhängiger Bemessung zahlen Selbstständige (Künstler und Publizisten ausgenommen) nicht nur Arbeitgeber- und -nehmeranteil, sondern diese werden zudem auf Basis einer 20 Prozent höheren Bemessungsgrundlage berechnet.

Zwei Drittel sorgen sich um ihre Daten

Kommt die geplante Rentenpflicht tatsächlich, stellt sich die Frage: Wie erhält die Rentenversicherung die Kontaktdaten aller Bestandsselbstständigen, um diese anschreiben zu können und ihnen den Opt-out zu ermöglichen? Die Daten würden voraussichtlich von den Finanzämtern übermittelt. 
 
Diese mögliche Datenweitergabe vom Finanzamt an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sehen viele Selbstständige kritisch: Mehr als 64 Prozent der Befragten haben sehr oder eher große Sorge, dass die DRV ihre Daten künftig auch für andere Zwecke als den Opt-out nutzen könnte – etwa im Rahmen von branchenweiten Betriebsprüfungen. Nur knapp 23 Prozent haben sehr oder eher geringe Sorge, was das angeht. Gut 13 Prozent antworten mit "Weiß nicht" (n = 826).

54 Prozent finden: Eine Rentenpflicht muss durch eine Reform der Beitragsberechnung begleitet werden, um künftige Selbstständige finanziell nicht zu überfordern

Trotz aller Kritik ist es wahrscheinlich, dass die Bundesregierung die geplante Rentenpflicht für Selbstständige als Teil des Gesamtpakets Rentenreform umsetzt. Deshalb haben VGSD und freelance.de die Teilnehmer/innen gefragt: Welche begleitenden Reformen müssen zeitgleich angepackt werden, damit Sie die Rentenpflicht für künftig Selbstständige mittragen können (n = 826)?

Platz 1 – faire Beiträge: Mit rund 54 Prozent findet mehr als die Hälfte der Befragten, dass parallel zur Rentenpflicht die Beitragsmessung der Sozialbeiträge reformiert werden muss, damit künftige Selbstständige finanziell nicht überfordert werden.

Platz 2 – (mehr) Wahlfreiheit bei der privaten Altersvorsorge: 46,6 Prozent der Befragten finden, auch künftige Selbstständige sollten ihre Altersvorsorge etwa mit ETFs oder über die Rürup-Rente gestalten dürfen, wie in bisherigen Koalitionsverträgen vorgesehen.

Platz 3 – mehr Rechtssicherheit: Gut 45 Prozent halten eine zeitgleiche Reform der Statusfeststellung für nötig, um endlich mehr Rechtssicherheit in Sachen Scheinselbstständigkeit zu gewinnen und nicht via Statusfeststellung in die Rentenpflicht gezwungen zu werden. 

„Eine Reform der Statusfeststellung ist vor allem für eine rechtsicherere Zusammenarbeit zwischen Freelancern und Unternehmen notwendig. Klare und praxistaugliche Kriterien würden Freelancern und Unternehmen Rechtssicherheit geben, unabhängig davon, wie die Rentenreform ausgeht“, sagt Robin Gollbach, CEO von freelance.de.

VGSD fordert parallele Reformen für Rechtssicherheit und faire Beiträge

Der VGSD fordert die Bundesregierung auf, die geplante Rentenversicherungspflicht mit weiteren Maßnahmen zu flankieren – insbesondere mit einer Reform der Beitragsbemessung der Sozialbeiträge und einer Reform der Statusfeststellung. Unter anderem hat der Verband die Petition "Rentenpflicht für Selbstständige? – Nur mit Rechtssicherheit und fairen Beiträgen gestartet". Schon rund 12.000 Menschen schließen sich der Forderung an: 
https://www.openpetition.de/rentenpflicht
 
Weitere Ergebnisse, Visualisierungen und Hintergründe zur geplanten Rentenversicherungspflicht finden Sie in diesem Beitrag.
 

*Zur Kurzumfrage:

Die Kurzumfrage fand online auf zwei unterschiedlichen Kanälen statt: freelance.de befragte die Besucher/innen seiner Website im Zeitraum vom 14. bis 20. September 2026, der VGSD holte bei einem Experten-Talk zur Rentenpflicht am 16. September 2026 die Antworten der Anwesenden ein. Insgesamt nahmen 826 Teilnehmer/innen an den Befragungen teil (530 über freelance.de, 296 über den VGSD). Bei den angegebenen Ergebnissen handelt es sich um gewichtete Durchschnittswerte, die die unterschiedlichen Gruppengrößen berücksichtigen. 

Zur geplanten Rentenversicherungspflicht für Selbstständige:

Die Rentenkommission hat insgesamt 33 Empfehlungen für eine umfassende Rentenreform abgegeben. Der Koalitionsausschuss hat im Juli 2026 erklärt, sie als Komplettpaket umsetzen zu wollen. Geplant ist, künftig alle Selbstständigen, die ihre Tätigkeit ab einem noch nicht definierten Stichtag neu aufnehmen, in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtzuversichern. Auch Bestandsselbstständige sollen in die GRV einbezogen werden, jedoch "voraussetzungslos herausoptieren", sich also von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen dürfen. Von der neuen Regelung ausgenommen sein sollen lediglich Selbstständige, die obligatorisch abgesichert sind, etwa in einem berufsständischen Versorgungswerk.

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