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Lesetipp Selbstständig mit Schwerbehinderung "Das würde ich nie wieder missen wollen"

Du lebst mit einer Schwerbehinderung und bist selbstständig oder denkst darüber nach, es zu werden? Zwei VGSD-Mitglieder erzählen, welchen Herausforderungen sie dabei trotzen und welche Chancen sich durch die Selbstständigkeit für sie eröffnet haben.

Die Selbstständigkeit bietet Menschen mit Behinderung die Chance, ihre Arbeit gezielt an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Vorurteile im Berufsalltag

"Aus meiner Sehbehinderung habe ich nie ein Geheimnis gemacht, schließlich gehört sie ja zu mir", stellt Sascha Panevin, der seit seiner Geburt blind ist, zu Beginn unseres Gesprächs klar. Der Sound-Designer hat sich 2021 selbstständig gemacht und ist seitdem an diversen Hörspiel- und Hörbuchproduktionen beteiligt. Dabei kann er nicht nur sein technisches Know-how, sondern auch seine stark geschulte auditive Wahrnehmung gewinnbringend einsetzen –doch das ist für einige Menschen noch nicht genug: "Sie sind aufgrund meiner Behinderung skeptisch und trauen mir deshalb grundsätzlich nur wenig zu", erzählt er. 

Solche Vorurteile kennt auch Henriette Schwarzer, die seit 2019 als selbstständige Beraterin im kaufmännischen Bereich tätig ist. In den ersten Wochen ihrer Selbstständigkeit stellt sie schnell fest, dass ihre Online-Kund/innen ihre fehlenden Arme offenbar gar nicht wahrnehmen. Für Henriette ist das schließlich der Anlass, einen besonderen Weg einzuschlagen: "Also habe ich niemandem aktiv von meiner Behinderung erzählt. Schließlich wollte ich allein aufgrund meiner Qualifikation gebucht werden", erklärt sie. Insgesamt vier Jahre dauert es, bis sie im Jahr 2024 mit ihrer Behinderung an die Öffentlichkeit geht. Das darauffolgende Feedback ihrer Kund/innen fällt insgesamt zwar positiv aus, ein fahler Beigeschmack bleibt aber trotzdem: So berichtet Henriette etwa, dass einige Auftraggeber/innen offen zugeben, sie nicht engagiert zu haben, wenn ihnen ihre Behinderung bekannt gewesen wäre. 

Saschas und Henriettes Erfahrungen zeigen, dass viele Menschen mit Behinderung nach wie vor oft unterschätzt und benachteiligt werden – unabhängig von ihrer fachlichen Qualifikation.

In Deutschland gilt man offiziell als behindert, wenn ein amtlich festgestellter Behinderungsgrad von mindesten 20 Prozent vorliegt. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem Grad von mindestens 50 Prozent.

Welche Chancen bietet die Selbstständigkeit für Menschen mit Schwerbehinderung?

Wie das Inklusionsbarometer Arbeit der AktionMensch zeigt, finden Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt schwieriger eine Anstellung als Menschen ohne Behinderung. So lag im Jahr 2025 die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung bei 11,6 Prozent und damit fast doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderung (6,3 Prozent). Die Selbstständigkeit kann somit nicht nur eine Chance sein, einen Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finden, sondern auch mehr Kontrolle über die eigene Arbeitsweise und Flexibilität in der Ausgestaltung des Arbeitsalltags zu gewinnen.

Besonders relevant ist die mit der Selbstständigkeit einhergehende Flexibilität bei der Gestaltung von Arbeitszeiten und -orten. Dadurch können Menschen mit Behinderung ihren Arbeitsalltag besser an ihren individuellen Bedarf – etwa längere Ruhepausen – anpassen: "Ich kann mir die Zeit frei einteilen, solange ich vereinbarte Deadlines einhalte. Das würde ich nie wieder missen wollen", so Sascha. Doch auch die Tatsache, Kund/innen frei wählen zu können, ist ein großes Plus, wie Henriette erzählt: "Ich muss mich endlich vor niemanden mehr außer mir selbst rechtfertigen."

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Für viele Menschen mit Schwerbehinderung ist die Selbstständigkeit also eine gute Möglichkeit, zu ihren eigenen Bedingungen und ihren eigenen Bedürfnissen folgend erwerbstätig zu sein. Gut zu wissen: Es gibt verschiedene Förderungen, die den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern können. Sowohl Sascha als auch Henriette berichten, dass sie vor ihrer Gründung nicht wussten, dass es solche Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung überhaupt gibt. Deshalb wollen wir euch hier einen beispielhaften Einblick geben.

Diese staatlichen Fördermöglichkeiten gibt es – eine Auswahl

Während Angestellte mit Behinderung etwa durch Maßnahmen wie den Kündigungsschutz oder das betriebliche Eingliederungsmanagement unterstützt werden, stehen Selbstständigen mit Schwerbehinderung zum Beispiel Nachteilsausgleiche und Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung, um sie am Erwerbsleben zu beteiligen.

Hast du eine Schwerbehinderung und möchtest eine Gründungshilfe beantragen, sind die Integrationsämter der Bundesländer eine erste Anlaufstelle. Wenn du dir unsicher bist, welches Amt für dich zuständig ist, findest du hier eine Übersicht – entscheidend ist dabei nicht dein Wohn-, sondern Arbeitsort. Um eine Förderung in Form eines Darlehens oder Zinszuschüssen zu beantragen, musst du zudem vorab einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören: 

  • Du hast einen Schwerbehindertenausweis 
  • Du bist arbeitslos oder davon bedroht
  • Du bist nicht imstande, die finanziellen Mittel für deine Gründung selbst aufzubringen
  • Du hast bereits Berufserfahrung in der Branche, in der du dich selbstständig machen willst 
  • Du planst die Selbstständigkeit auf Dauer und als Haupteinnahmequelle und kannst mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten 
  • Du bist jünger als 65 Jahre 

Bitte beachte: Welche Förderungen dir im Einzelfall konkret zustehen, hängt immer vom Ermessen des jeweiligen Integrationsamtes und deiner persönlichen Situation ab.

Welche Leistungen gefördert werden können

  • Arbeitsassistenz: etwa in Form einer Vorlesekraft für blinde Menschen oder ein/e Gebärdendolmetscher/in für gehörlose Personen. Diese übernimmt rein unterstützende Aufgaben und niemals die Kernarbeit. 
  • Technische Hilfsmittel wie Transportmittel oder spezielles Mobiliar: Dadurch soll deine Arbeitsbelastung reduziert und gleichzeitig für eine ausreichende Arbeitssicherheit gesorgt werden.
  • Hilfen zur Mobilität: In Einzelfällen wird auch die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs unterstützt.
  • Barrierefreiheit in der Wohnung: Zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung des Wohnraums sind auch Zuschüsse oder Darlehen vorgesehen.
  • Fortbildung: Dazu zählen fachliche Schulungen oder Fortbildungen, aber auch Umschulungen

Ehrenamtliche Unterstützung

Über diese Fördermöglichkeiten hinaus gibt es deutschlandweit zahlreiche ehrenamtliche Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung, die sich selbstständig machen wollen. Henriette zum Beispiel engagiert sich seit Jahren selbst im Verein "found.it E.V", der kostenlose Gründungsberatung für Menschen mit Behinderung anbietet. Menschen mit Behinderung werden dort von Berater/innen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit begleitet, die diesen Schritt bereits gemacht haben. Dabei betont Henriette:  "Man muss sich persönlich einschätzen können und wissen, was man leisten kann, bevor man in die Selbstständigkeit wechselt. Das ist das A und O für Menschen mit (und auch ohne) Behinderung, die sich selbstständig machen wollen."

Auch Sascha setzt sich dafür ein, Menschen mit Behinderung den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern, indem er diese insgesamt barrierefreier gestalten will: "Viele gängigen Rechnungsbearbeitungstools sind immer noch nicht barrierefrei. Da wird die Verantwortung einfach an die Benutzer/innen abgegeben, doch das muss sich definitiv ändern!", fordert Sascha. 

Teile deine Erfahrungen mit der Community!

Hast du selbst eine Behinderung und arbeitest selbstständig oder planst gerade, zu gründen? Was motiviert dich dazu und wie gestaltest du deinen Arbeitsalltag? Teile deine Erfahrungen und Tipps in den Kommentaren – wir sind gespannt!

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