Der Fall von Harald Heinen war Anlass für einen kurzen Bericht der Sendung „ZDF heute in Deutschland“ zum Thema Scheinselbstständigkeit in der mit Hendrik Schäfer einer der drei Sprecher unserer Arbeitsgruppe „Scheinse“ zu Wort kam (Beitrag ab Minute 6:55).
Heinen war 20 Jahre lang als selbstständiger Versicherungsvertreter („Bereichsleiter“) für die Postbank tätig. Jetzt klagte er in zweiter Instanz vor dem Essener Landessozialgericht auf Feststellung der abhängigen Beschäftigung und Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den früheren Auftraggeber. Das Gericht lehnte die Klage ab. Vermutlich würde in diesem besonderen Fall auch nach dem geplanten neuen Recht keine Scheinselbstständigkeit vorliegen.
Im Refefentenentwurf heißt es dazu in der Erläuterung zum Kriterium e), also dem Fall, dass der Auftragnehmer „ausschließlich oder überwiegend für einen anderen tätig ist“: „Da es sich hierbei jedoch nur um ein einzelnes Kriterium handelt, das im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung heranzuziehen ist, schließt es die Möglichkeit nicht aus, dass der Leistende gleichwohl als Selbstständiger anzusehen ist, auch wenn er nur einen Auftraggeber hat. So ist es für bestimmte Berufe auch bei selbstständiger Tätigkeit typisch, die Leistung für einen Auftraggeber zu erbringen (z.B. selbstständige Handels- oder Versicherungsvertreter).“
Das ZDF nahm den Fall zum Anlass, über das aktuelle Gesetzesvorhaben zu berichten. Bedenklich: Es wurde der Rat gegeben, sich einem Statusfeststellungsverfahren zu unterziehen. Davon raten aber Rechtsanwälte und Steuerberater seit einigen Jahren ab, weil die DRV inzwischen in fast der Hälfte der freiwillig angestoßenen Verfahren zum Ergebnis kommt, es handle sich um abhängige Beschäftigung. Vor zehn Jahren lag die "Ablehnungsquote" noch bei weniger als 20 Prozent.
Ausführlich zitiert in Computerwoche
Unter dem Titel "Wie geht es weiter mit dem Werkvertrag?" beschäftigt sich die Computerwoche in einem aktuellen Beitrag mit dem Gesetzesvorhaben und berichtet über die UserVoice-Abstimmung, die wir beim VGSD gemacht haben, um bessere Abgrenzungskriterien für Scheinselbstständigkeit zu finden.
Dabei zitiert die Zeitschrift ausführlich VGSD-Vorstand Andreas Lutz. Der Beitrag beruht auf der Pressemitteilung "VGSD-Mitglieder schlagen praxistaugliche Kriterien für Selbstständigkeit vor", die wir vor kurzem zu diesem Thema veröffentlicht hatten.
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