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Urteil Die Künstlersozialkasse muss Blogger aufnehmen

Ab sofort muss die Künstlersozialkasse (KSK) auch Blogger versichern, wenn diese ihre Texte gratis zugänglich auf ihrer eigenen Webseite veröffentlichen und ihr Einkommen überwiegend durch Werbeeinnahmen für diese Tätigkeit bestreiten. Dies urteilte das Bundessozialgericht kürzlich – und beendete somit einen längeren Rechtsstreit, der durch mehrere Instanzen ging.

Die KSK muss nun auch Blogger versichern, dieses Urteil betrifft auch Online-Journalisten

Die Richter hätten sich schwer getan mit der Entscheidung, berichtet das Magazin W&V. Sie hätten „Neuland betreten müssen“. Die heutigen medialen Möglichkeiten habe der Gesetzgeber vor 30 Jahren, als das Künstlersozialversicherungsgesetz beschlossen wurde, nicht voraussehen können. Mit dem aktuellen Urteil jedoch vollzieht die KSK, wenn auch verspätet, die Entwicklung der Medien hin zum Internet.

Blogger beantragt seit 2005 Aufnahme in KSK

Mit dem Urteil hat das Gericht der Revision eines Bloggers stattgegeben, der seit 2005 die Aufnahme in die KSK beantragt. Er bloggt über das Thema Internet und verdient mit der Vermarktung seiner Webseite Geld. Das gelinge ihm, weil seine Artikel qualitativ hochwertig sind, argumentierte er. Dies bestätigte ihm nun das Gericht, nachdem die vorherigen Instanzen in seinen Einkünften nicht das Resultat publizistischer, sondern organisatorisch-verwaltender Tätigkeit gesehen haben. Doch: „Inhaltlich ist der Erfolg der Werbung abhängig von der Websitefrequentierung, die wiederum durch die dort veröffentlichten Inhalte beeinflusst wird“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Das Urteil ist übrigens nicht das erste, das neue Berufe betrifft: Seit 2005 können sich auch Web-Designer über die KSK versichern.

Für professionelle Blogger und freie Online-Journalisten dürfte die Entscheidung des Bundessozialgerichts dazu beitragen, gut abgesichert in die Zukunft zu blicken: Immerhin übernimmt die KSK fortan den Arbeitgeberanteil ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Voraussetzung für eine KSK-Mitgliedschaft ist, dass die Einnahmen nach einer Anfangszeit mindestens 3900 Euro pro Jahr (!) betragen, also 325 Euro pro Monat.

Sprich: Erkennbar muss sein, dass der Publizist das Blog oder die Webseite mit einer Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Und: Der Blogger muss den größten Teil seiner Einnahmen aus selbständiger publizistischer oder künstlerischer Tätigkeit bestreiten.

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