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VGSD-Stellungnahme zum "Small Business Act" - Kleinstunternehmen nicht mit KMU in einen Topf werfen

Die EU-Kommission verspricht "eine starke Politik zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen" in den Jahren 2015 bis 2020. Der Schlüssel dazu ist der "Small Business Act" (2008 angenommen, 2011 zuletzt aktualisiert).

Das entsprechende Konsultationspapier der Kommission liest sich wie ein Wunschzettel für Gründer und Selbstständige:

  • Abbau von Bürokratie
  • Verbesserter Zugang zu Finanzierungen
  • Förderung des Marktzugangs, also zu öffentlichen und privaten Aufträgen
  • Förderung von unternehmerischer Initiative, Innovation und Kompetenzentwicklung

Die kleinen und mittleren Unternehmen in Europa und die sie repräsentierenden Verbände waren aufgefordert, ihre Meinung zum neuen SBA abzugeben. Wir haben das sowohl als VGSD e.V. getan als auch auch über unseren in Brüssel präsenten Dachverband EFIP (dessen Stellungnahme werden wir zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen).

Stellungnahme des VGSD

Die Stellungnahme hat den Charakter eines Fragebogens. Um nicht einfach die verschiedenen Vorhaben der Kommission per Kreuzchen bei "sinnvoll" oder "sehr sinnvoll" abzusegnen, haben wir die Möglichkeit genutzt, jeden Themenbereich ausführlich zu kommentieren.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Schritt wird die Kommission die Ergebnisse der Befragung in einem Bericht zusammenfassen und darauf basierend einen Vorschlag für einen neuen Small Business Act ausarbeiten, der dann wiederum von Deutschland und den anderen Mitgliedsstaaten umzusetzen ist.

Damit ist unsere Arbeit nicht zu Ende: Die Bundesregierung trat in Brüssel in der Vergangenheit bei SBA-Rechtsakten öfter auf die Bremse oder setzte sie nur unzureichend um. Wir müssen hier also auch Druck machen!

Wir hoffen, dass im Kommissionsbericht unsere zentrale Forderung aufgegriffen wird, die Interessen der Kleinstunternehmen (bis 9 Mitarbeiter, ohne Mitarbeiter, in Teilzeit) als unterschiedlich von denen größerer KMU (bis 249 Mitarbeitern) anzuerkennen und die Auswirkung neuer Gesetze auf diese Gruppen im Rahmen des geplanten "KMU-Tests" getrennt zu untersuchen und zu berücksichtigen.

Denn Einzel- und Kleinstunternehmer, die alle bürokratischen Pflichten selbst erfüllen müssen und sich oft noch nicht einmal einen guten Steuerberater und Rechtsanwalt leisten können, haben ganz andere Probleme als "mittlere Unternehmen" mit einer dreistelligen Zahl von Angestellten... Auf diese Unterschiede sollte künftig bei Gesetzesvorhaben mehr Rücksicht genommen werden!

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