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Auch Linkenfraktion fordert Absenkung der GKV-Mindestbeiträge

Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und weitere Abgeordnete der Fraktion „Die Linke“ haben letzten Mittwoch einen Gesetzesentwurf eingebracht, der auf „Gerechte Krankenkassenbeiträge für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung“ zielt.

Operativer Eingriff an den GKV-Beiträgen für Selbstständige gefordert

Die Linken-Abgeordneten möchten die Mindestbeitrags-Bemessungsgrenze für hauptberuflich Selbstständige von derzeit 2.178,75 Euro auf 450 Euro senken. Dadurch würde der monatliche Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von 398 Euro auf 82 Euro sinken. So viel zahlen auch Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber mindestens pro Monat.

Der Antrag ist unseres Erachtens gut und kompetent begründet und wir finden unsere Positionen darin 1:1 wieder, auch Details sind sauber recherchiert. Die Fraktion nutzt sogar das von uns immer wieder verwendete Beispiel einer Teilzeitselbstständigen mit 800 Euro Monatseinkommen, von dem sie fast 400 Euro nur für die Kranken- und Pflegeversicherung abführen muss. Wir sind ja nicht so häufig einer Meinung mit den Linken, aber hier haben sie unsere volle Unterstützung (wenn wir auch daran erinnern wollen, dass damit noch nicht das Problem der privat versicherten Selbstständigen mit niedrigem Einkommen und hohen Beiträgen gelöst ist).


Jetzt mitzeichnen: Mit unserer Petition setzen wir uns für faire Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein. Es ist nicht einzusehen, dass Selbstständige deutlich mehr zahlen als Arbeitgeber und -nehmer zusammen. Eine Gesetzesverschärfung zum 1.1.18 macht eine Reform noch dringlicher.


Positionen der anderen Parteien

Die SPD hatte eine ähnliche Reform bereits in den VGSD-Wahlprüfsteinen zur letzten Bundestagswahl zugesagt. Leider ist danach, trotz Regierungsbeteiligung der SPD, nichts in dieser Angelegenheit passiert. Allerdings plant die SPD ein Papier zu beschließen, dass eine entsprechende Forderung enthält – in Hinblick auf die nächste Legislaturperiode und in Verbindung mit einer Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.

Auch die Grünen wollen – anders also noch bei der letzten Bundestagswahl – eine Absenkung der Mindestbemessungsgrundlage, allerdings nicht auf 450 Euro, sondern auf 968 Euro (was einem monatlichen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung von 177 Euro entspricht). Damit würden Selbstständige zwar nicht Angestellten gleichgestellt, aber zumindest anderen freiwillig Krankenversicherten.

Noch für unsere Forderung zur Senkung der Krankenversicherungsmindestbeiträge gewinnen müssen wir die CDU/CSU. Sie hält bisher an den hohen Mindestbeiträgen fest.

Bei Werkveträgen fordert Linke Regelungen, die gerade verhindert werden konnten

Ganz anderer Meinung als die Linken sind wir bei einem Gesetzesentwurf zur Leiharbeit und zum Missbrauch von Werkverträgen. Linke Abgeordnete um Klaus Ernst verlangen darin zum Beispiel: „Zur Verhinderung von Scheinwerkverträgen soll unter anderem die Beweislast, dass ein Werkvertrag rechtmäßig ist, dem Auftraggeber zugewiesen ... werden. Betriebs- und Personalräte sollen ein 'zwingendes Mitbestimmungsrecht' haben."

Ähnliche Regelungen enthielt das ursprüngliche Werkvertragsgesetz von Andrea Nahles. Sie wurden zusammen mit einem völlig unpraktikablen Kriterienkatalog für Scheinselbstständigkeit glücklicherweise verhindert. Sie hätten die Beauftragung von Selbstständigen weiter erschwert.

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