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Brankos Brennglas Große Aufreger aus der Welt, ein kleiner zum Kurzarbeitergeld - und keiner für die Soloselbstständigen

Wo Branko Trebsche kritisch hinblickt, wächst kein Gras mehr: Unser Mitglied kommentiert in seinen Glossen bissig, ironisch und provokativ aktuelle Ereignisse, die uns Selbstständige betreffen. Er vertritt seine eigene Meinung. Vor seinem Brennglas ist kein Politiker, keine Nachricht und keine neue Regelung sicher.

Branko Trebsche kommentiert bissig, ironisch und provokativ.

Brankos Themen in dieser Woche

  • Machtpolitik
  • Aufschrei wegen Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld
  • Verlängerung der Corona-Hilfen
  • Verlängerung der Rechtsunsicherheit ...
  • 5000 Helme und Teller

Lieblingsthema: Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld

Mittlerweile sind die Nachrichten spannender als jeder Thriller. Was es da zu sehen gibt, ist oft überraschend, fies, so unglaublich abgefuckt und eigentlich surreal. Doch es ist die Realität! Da zündelt Putin ein bisschen. Dort will Trump, wenn er Präsident wird, Verbrechern Amnestie gewähren. Johnson feiert im Lockdown mehr Partys als andere in den letzten 20 Jahren, Erdogan lässt Menschen wegen Nichtigkeiten einsperren - und so weiter, und so fort. Alle diese Beispiele zeigen genau eine Sache: zu viel Macht in einer Hand, das ist nicht gut. Aber das sind nur die großen Aufreger, für alle, die noch nicht total abgestumpft sind. Es gibt auch kleine, süße, niedlich und naiv anmutende Aufreger. Einer meiner Lieblinge dieser Tage sind alle Artikel zum Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld.

Da berichtet die geschlossen versammelte deutsche Presse über die Tatsache, dass auf zusätzlich zum Kurzarbeitergeld verdientes Einkommen Steuern zu zahlen sind. Das sei für Bezieher von Kurzarbeitergeld unzumutbar, weil sie ja schon Einkommensverluste wegen des Bezuges von Kurzarbeitergeld erlitten hätten, so die einmütige Meinung. Ach sooooo! Das ist natürlich skandalös, nicht wahr?

So einen Artikel hätte ich mir über die Bedingungen bei der Soforthilfe, der Überbrückungshilfe sowie der Neustarthilfe auch gewünscht. Denn wer Bezieher dieser Hilfen ist, muss auf diese Hilfen (und nicht nur auf das zusätzliche Einkommen) - Skandal, Skandal - im Falle der Gewinnerzielung Steuern zahlen, trotz erheblicher Einkommensverluste. Verrückt, oder?

Helme, die helfen?

Apropos verrückt: Wir schicken ja 5.000 Helme in die Ukraine. Das Beste, was wir hoffen können, dass es keine guten Gebrauchten aus NVA-Beständen sind. Die Ukrainer jedenfalls werden sich freuen. Für den Fall, dass sie vor einem russischen Panzer stehen, können sie den Klopftest machen. Wenn es schön scheppert, wenn man den Helm nur kräftig genug vor den Panzer haut, dann ist der Panzer aus Metall. Noch wissen wir nicht, wozu dieses Wissen gut ist, aber mit den Coronahilfen geht es uns ganz genauso: Wenn man sich die Struktur der Hilfen im Detail anschaut, helfen sie allen möglichen Organisationen und Geschäftspartnern (zum Beispiel den Gewerbevermietern) - nur nicht den unterstützungswürdigen Personenkreisen.

Lieber Robert H.: Selbstständige sind wie Windräder!

Auch wer besonders viele Verbindlichkeiten aufgebaut oder Fremdkapital in Anspruch genommen hat, profitiert überdurchschnittlich. Wer wirtschaftet wie ein 7-jähriger mit 10 Euro Taschengeld vor einem Stapel teurer Pokémon-Karten, dem wird gegeben! Da passt es ganz gut ins Bild, dass unser neuer Wirtschaftsminister eine Verlängerung der Coronahilfen in Aussicht stellt. Applaus! Der Mist geht also weiter, wie gehabt.

Natürlich ist es meine Schuld, dass ich für einen kurzen Moment angenommen hatte, dass sich bezüglich der Coronahilfen die Politik verändern könnte. Diese Dummheit tut mir aufrichtig Leid. Aber lieber Robert H., sehen Sie es mal so: Wir Selbstständigen sind wie Windkrafträder. Wenn man uns fördert, ans Netz (in die Wirtschaft) bringt, liefern wir zuverlässig und wartungsarm, zum Wohle der Gesellschaft unseren Beitrag. Wie beim Ausbau der Windenergie braucht es auch für Selbstständige gute Rahmenbedingungen.

Drei Angestellte plus GmbH minus Geschäftsführer = ?

Eines Morgens sitze ich am Schreibtisch und verfolge meine Vertriebsaktivitäten nach. Dann lese ich eine Projektanfrage, die folgende Textpassage enthält: „Bitte beachten Sie, dass ich aus Compliance-Gründen nur festangestellte Mitarbeiter aus einer GmbH oder UG mit mindestens 3 Angestellten oder einem Systemhaus in Betracht ziehen darf.“ Jo, is‘ klar. Nee, nix ist klar. Warum müssen es drei Angestellte sein? Zählt der Geschäftsführer als Angestellter? Ist eine 520-Kraft ein Angestellter? Geht es um Köpfe oder Full Time Equivalents? Ist die Aufzählung der Rechtsformen abschließend?

Das alles ist derart absurd, dass ich die Verunsicherung meiner Kunden regelrecht spüren kann. Das ist so absurd, wie die Behauptung, dass 5.000 Helme und drei Packungen Dosenfutter pro Soldat kriegsentscheidend sein könnten, weil die Jungs sich im Helm wenigstens eine warme Mahlzeit kochen könnten. Damit das klappt, müssen wir tatsächlich die ollen Helme der NVA schicken. Denn kochen kann man in einem modernen Helm aus Kevlar nichts! So bleibt mir auch nur, mich für zwei Dinge zu bedanken: Zuerst für den fortschreitenden Irrsinn, der die Nachrichten wirklich erst lesens- und sehenswert macht. Zum anderen für eine tolle Idee: Falls mal wieder irgendwo auf der Welt eine Hungersnot herrschen sollte, schicken wir doch einfach 5.000 Teller.

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