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Deutsche Unternehmen reduzieren wegen "Gesetzgebung des Arbeitsministeriums" ihre Investitionen in Deutschland

Laut Deutschlandfunk hat das ifo-Institut in seiner letzten Unternehmensbefragung, dem Jahresmonitor der Stiftung Familienunternehmen, festgestellt, dass nur noch jedes dritte der befragten 1.500 deutschen Unternehmen im kommenden Jahr verstärkt im Inland investieren möchte. Grund für die Abkehr: Die Vorgaben im Arbeitsrecht würden für steigende Bürokratiekosten sorgen.

Andere Länder dürfen sich über  Investitionen deutscher Unternehmen freuen

In der Pressemitteilung zur Studie heißt es: "In den vergangenen Jahren hätten die politischen Signale kaum Anreize für Inlandsinvestitionen gesetzt. Die Gesetzgebung des Arbeitsministeriums habe für steigende Bürokratiekosten gesorgt."

Treibt Rechtsunsicherheit Firmen ins Ausland?

Die wichtigste Änderung im Arbeitsrecht in diesem Jahr war das Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen. In früheren Jahren war es vor allem die sehr bürokratische Umsetzung des Mindestlohngesetzes, die in den Unternehmen zu Verärgerung führte. Macht sich die in Verbindung mit dem Werkvertragsgesetz gestiegene Rechtsunsicherheit  nun also auch bei den für 2018 geplanten Investitionen der Wirtschaft bemerkbar?

Die Befragung legt nahe, dass Kapazitätserweiterungen zunehmend im Ausland stattfinden, während in Deutschland primär in den Ersatz investiert wird.

Beim VGSD beobachten wir schon seit rund einem Jahr, dass Unternehmen jeder Größenordnung Softwareentwicklung und zunehmend auch ganze Geschäftsprozesse ins Ausland verlagern, weil am Standort Deutschland keine ausreichende Rechtssicherheit mehr besteht.

Die neue Regierung muss hier dringend handeln, wenn der Standort Deutschland nicht weiter beschädigt werden soll!

Zur Pressemitteilung

Zur Studie "Jahresmonitor der Stiftung Familienunternehmen"

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