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Experten-Talk

Namenssuche
So vermeidest du Abmahnungen und schützt die eigene Marke vor Nachahmern

236 Teilnehmer
Mitschnitt vom 22. Mai 2019
77 mal Mitschnitt angesehen

Patentanwalt Dirk Hübsch war der Gast unserer Experten-Telko zum Thema „So vermeidest du Abmahnungen und schützt die eigene Marke vor Nachahmern“. Im Gespräch mit den Moderatorinnen Antje Eichhorn und Elke Koepping zeigte er auf, wie Unternehmer am besten vorgehen, wenn sie ihren Produkt- oder Unternehmensnamen vor Nachahmern schützen wollen – und wie sie selbst einen Markennamen wählen, der nicht die Rechte von Dritten verletzt.

Eins ist klar in Deutschland, so der Kölner Patentanwalt gleich zu Beginn der Telko: Es gilt der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Alles ist erlaubt, was nicht verboten ist und unter Strafe steht. In Sachen Markenschutz gelten auch noch weitere Grundsätze, etwa der Prioritätsgrundsatz: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Wählt ein Unternehmer einen Namen für sein Produkt oder sein Geschäft, das an den eines anderen erinnert, wird es allerdings doch komplizierter. Aufpassen müssen Unternehmer, wenn der für die Firma gewählte Name sehr ähnlich klingt wie der einer anderen Firma – noch problematischer wird es, wenn die dazugehörigen Waren einer ähnlichen Produktgruppe angehören. Wenn nämlich nach der Namensgebung Verwechslungsgefahr vorliegt, riskiert (in der Regel) der Zweite auf dem Markt eine Abmahnung.

Um seine Marke bestmöglich zu schützen, hilft zum Beispiel eine Markenanmeldung. Vor dem Gang zum Deutschen Patentamt muss der Unternehmer allerdings sauber recherchieren (lassen), ob dadurch Rechte Dritter verletzt werden können. Das ist manchmal schwieriger als gedacht, denn verwechselbar ist eine Marke auch, wenn ihr Name auch nur ähnlich klingt wie ein anderer: Würde sich ein Unternehmen „Arno“ nennen, während sich ein Wettbewerber den französischen Titel „Arnaud“ gegeben hat, dürfte es Probleme geben.

Andererseits: Hat der Unternehmer den Namen schon wesentlich länger genutzt als der, der den seinen bereits angemeldet hat, könnte wiederum der Grundsatz „Wer zuerst kommt…“ gelten. Externe Dienstleister helfen bei der Recherche weiter.

Dirk Hübsch erklärt anhand konkreter Fälle, worauf Unternehmer achten müssen und wann sie besser anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten. Die Experten-Telko steht Vereinsmitgliedern kostenlos zur Verfügung.

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Diese Fragen wurden beantwortet

  1. Ein pfiffiger Produkt- und/oder Unternehmensname kann beim Marketing helfen, aber auch zu Abmahnungen führen. Was kann passieren, wenn die Markenrechte oder die Rechte Dritter verletzt werden?
  2. Muss man auch schon beim Reservieren von URLs aufpassen, also bei der Reservierung von Webadressen, oder hat man da "freie Hand"?
  3. Welche Recherchen sollte ich im Rahmen meiner Namenssuche durchführen und vor allem wo? Wann brauche ich den Rat eines Anwalts?
  4. Welche Namen bzw. Marken lassen sich überhaupt schützen? Wie sehr muss sich meine Marke von anderen bereits existierenden Marken unterscheiden bzw. abheben? Reicht schon ein einziger geänderter Buchstabe?
  5. Wie gehe ich vor, um meinen Produkt- oder Unternehmensnamen vor Nachahmern zu schützen? Reicht ein Schutz in Deutschland aus?
  6. Was ist der Unterschied zu einem Patent? Kann ich eine Geschäftsidee oder eine Software auch patentieren lassen?
  7. Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen wegen einer Markenverletzung abgemahnt werde? Vor allem, wenn ich dazu aufgefordert werde, eine schriftliche Unterlassungserklärung abzugeben?

Experte

Dirk Hübsch Dirk Hübsch Patentanwalt Dirk Hübsch ist Gründungspartner der Kanzlei „Hübsch, Kirschner & Partner“. Seit 1991 ist er auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig.

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