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Berechnung des Elterngeldes, aufgrund von früher Geburt Mindestsatz statt Höchstsatz

1 Person fragt sich das

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu einer speziellen Situation beim Elterngeld für Selbstständige. Mein Kind kam am 31.12.2025 zur Welt, nur wenige Tage vor dem eigentlich errechneten Termin im Januar. Dadurch wird für die Berechnung des Elterngeldes noch mein Geschäftsjahr 2024 herangezogen, das deutlich schwächer war als mein tatsächliches Jahr 2025. Das Ergebnis ist, dass ich statt des erwarteten Höchstsatzes nur den Mindestsatz erhalte, einfach weil die Geburt wenige Stunden früher als der Termin stattfand.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Gibt es die Möglichkeit, wegen der Frühgeburt beziehungsweise der Terminverfrühung eine Ausnahme oder Sonderregelung zu beantragen, zum Beispiel eine Verschiebung des Bemessungszeitraums? Oder gab es Fälle, in denen dagegen erfolgreich geklagt wurde?

Über Erfahrungsberichte oder Hinweise auf relevante Paragraphen würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank.

Boris Lebedev
Boris Lebedev
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