Das wird die Rechtsprechung der Sozialgerichte (zu ALG 2) bzw. der Landgerichte (zu Rückforderungen der Coronoa-Neustarthilfen) in den nächsten Jahren dann zeigen.
Entweder wird das ALG 2 auf die Neustarthilfebedarfe anteilig wohl angerechnet werden, oder umgekehrt die Neustarthilfebedarfe evtl auf das ALG 2. Wir werden es sehen. Da beides ja jeweils für den privaten Lebensunterhaltsbedarf war (ganz und gar anders als die C-Soforthilfen ausschließlich für betrieblich weiter laufende Fixkosten), wird es vermutlich kaum nebeneinander gehen. Wir werden die Entscheidungen der diversen Gerichte dann sehen.
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Endabrechnung Neustarthilfen, Angabe ALG2
1 Person fragt sich das
Hallo Zusammen,
ich habe während der Coronakrise zusätzlich Aufstockung für Selbständige durch ALG2 erhalten.Muss ich das in der Endabrechnung angeben?
Bei "Einnahmen im Vergleichszeitraum aus weiteren nichtselbständigen Beschäftigungsverhältnissen" ist als Bsp. steuerfreie Ersatzleistungen wie Arbeitslosengeld aufgeführt. Aber es handelte sich ja um ALG2. Ich finde keine Details dazu.Weiß Jemand mehr?