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Krankschreibung in der Selbständigkeit

2 Personen fragen sich das

Ich habe eine Krankentagegeldversicherung, bei der ich ab 60 Krankheitstagen Anspruch auf Auszahlung habe. Muss ich meine Auftraggeber als Selbständiger eigentlich zwingend über eine Krankmeldung informieren? Oder kann ich mich krankschreiben lassen, wenn nötig, und das für mich behalten? Bei einer Grippe o.ä. bin ich zwar nicht in der Lage, eine Messe zu besuchen, aber am PC könnte ich trotzdem stundenweise aktiv sein.
Danke für Feedback und viele Grüße

Elisabeth Maßfeller
Elisabeth Maßfeller
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