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Muss ich die Reisekostenpauschale kürzen, wenn bei einer Weiterbildung verköstigt werde?

1 Person fragt sich das

Ich meine damit die Verpflegungsmehraufwendungen von 12 bzw. 24 Euro, die man gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann.

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Ab 2021 betragen die Beträge € 14 bzw. € 28. Kürzung müsste eigentlich vorgenommen werden. Vgl. z. B. www.verpflegungsmehraufwand.de­/2021

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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