Zum Inhalt springen
VGSD-Netzwerktag mit Barcamp am 14./15. Oktober in Frankfurt: zu 80% ausverkauft Jetzt Platz sichern
Mitglied werden

Remote work Ausland absetzbar?

1 Person fragt sich das

Ich war drei Wochen in Portugal und habe von dort aus meine virtuellen Coachings gehalten.
Ist der Aufenthalt (Unterkunft, Flüge etc.) absetzbar, als Selbstständige?

Für mich ist das auch wichtig zu wissen, da ich plane im Ausland als Autorin ein Buch zu schreiben. Ist diese Schreibzeit im Ausland absetzbar?

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

3 Antworten

Akzeptierte Antwort

Schwierige Frage, die nicht so einfach zu beantworten ist. Hier sind die gesamten Lebensumstände zu berücksichtigen. Steuerberater des Vertrauens fragen...

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Es kommt darauf an, wie lange Du im Ausland bist und welche Regeln dort gelten.
Allgemein gibt es eine sogenannte 183 Tage Regel: Wenn Du mehr als 183 Tage hintereinander außerhalb von Deutschland bist, dann sagt man, dass Du deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort/Lebensmittelpunkt nicht mehr in Deutschland hast.

Schau mal, ob Du hier Antworten findest. Hier habe ich mal Infos gefunden.
www.accountable.de­/blog/ausl­…n-steuern

Wenn Du sicher gehen willst, ist es aber immer am Besten, wenn Du einen/Deinen Steuerberater*in fragst.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Wenn es gelegentliche Aufenthalte im Ausland sind, die einer angenehmeren Lebensführung dienen, aber für die Erzielung der Umsätze nicht notwendig sind, fürchte ich, dass das Finanzamt eine Absetzbarkeit ablehnen wird. Anders wäre es, wenn Präsenzcoachings mit Auslandskunden geführt würden, oder wenn für das Buch Auslandsrecherchen nötig wären. Dann müssten aber immer noch der berufliche und der private Anteil der Auslandsreisen aufgeschlüsselt und die Kosten im Proporz ausgerechnet und zugeordnet werden. Fr solche Fälle (sozusagen Dienstreisen) liefert die Finanzverwaltung auch jährlich eine Tagepauschalenliste pro Land für den Verpflegungsaufwand.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #