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Steuern für Kleinunternehmer mit Teilzeitstelle

1 Person fragt sich das

Hallo Community,

Ich arbeite als Selbstständiger in Gartenbau und -Pflege nach Kleinunternehmerregelung und möchte die saisonalen Schwankungen der Einnahmen sowie Versicherungsbeiträge ab 2024 über einen Teilzeit-Job mit min. 20 h/w ausgleichen.

Meine Frage lautet:

"Gibt es einen Betrag X, den ich aus selbstständiger Arbeit jährlich zu meiner Teilzeit dazu verdienen darf, ohne das für diese selbstständig erzielten Einnahmen zusätzliche Steuern anfallen?"

Der Hintergrund:

Ich möchte 2024 auf einer sicheren Basis operieren, den Kundenstamm aufbauen und erweitern. Ich frage mich, ob ich 20 oder 30 h/w angestellt arbeiten sollte.
Der Stundenlohn als Angestellter liegt bei mir zwischen 15 und 25 €/h, als Selbstständiger liegt mein Tagessatz je AG zwischen 250 und 300 €. In der Theorie könnte ich je Tag bis 600 € dazu verdienen, benötige aber noch den entsprechenden Kundenstamm, um diese Einnahmen regelmäßig zu erzielen.

Jetzt frage ich mich, ergibt es steuerlich Sinn weniger Zeit angestellt zu arbeiten (20 h/w) und potentiell mehr Einnahmen aus der Selbstständigkeit zu erzielen oder besser mehr Zeit (30 h/w) angestellt zu arbeiten und weniger Einnahmen aus der Selbstständigkeit zu erzielen?

Ich möchte die Zeit überbrücken, bis ich alle Einnahmen aus der Selbstständigkeit erzielen kann, das wird mindestens ein Jahr beanspruchen.

Ich sehe allerdings bei den Angaben des Finanzamts nicht durch und habe diese Frage in der Form so noch nicht beantwortet gefunden.

Habt ihr dazu einen Lösungsansatz?

Vielen Dank und freundlichen Gruß
Falk

Falk
Falk
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Einkommen ist Einkommen. Und auf Einkommen muss Einkommensteuer bezahlt werden, egal aus welcher Quelle. Deswegen ist die Frage nicht ganz klar. Bei einer selbständigen Tätigkeit gibt es mehr Möglichkeiten, Kosten abzuziehen.
Relevanter ist vielleicht das Thema Umsatzsteuer. Die fällt an, wenn mindestens eine der beiden folgenden Fragen mit NEIN beantwortet werden muss: 1.) Ich erziele dieses Jahr weniger als 50.000 Euro Umsatz aus meinen selbständigen Tätigkeiten. 2.) Ich habe letztes Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz aus meinen selbständigen Tätigkeiten erzielt.
Zusätzlich ist die Gewerbesteuer ab 24.500 Euro Umsatz fällig, sofern man nicht freiberuflich tätig ist.
Ging es bei der Frage wirklich um Steuern? Oder nicht doch eher um Sozialabgaben? Da wird es nämlich spannender. Und komplizierter.

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