Rechnungen müssen nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
- Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
- Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
- Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
- Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers
Vorlage, z.B. hier:
d23wdxoo51zvyp.cloudfront.net/wp-conten…g_2018.pdf
Hier gibt's weitere Infos:
www.frankfurt-main.ihk.de/recht/ueb…ng-5195692
Welche Angaben müssen zwingend auf einer Rechnung stehen?
1 Person fragt sich das
Ich habe gerade gegründet, Ende des Monats schreibe ich meine erste Rechnung. Ich bin umsatzsteuerpflichtig, muss also 19 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.