Bei elektronisch übermittelten Rechnungen ist das angehängte PDF aufzubewahren. Die PDF-Datei sollte ausgedruckt und ordentlich abgelegt werden, rät Herr Lourenco. Die Aufbewahrungspflicht bezieht sich immer auf den Original-Beleg und beträgt daher zehn Jahre. Die Verfahrensdokumentation erfolgt nach GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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Wie lege ich E-Mails korrekt ab?
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Bei vielen Unterlagen gelten spezielle Aufbewahrungsfristen und Aufbewahrungsvorgänge. Gilt das auch für E-Mails?