Es ist auf jeden Fall sehr, sehr sinnvoll, sich vor einem Statusfeststellungsverfahren zumindest Rat bei einer Rechsanwältin oder einem Rechtsanwalt mit einschlägiger Erfahrung zu holen. Da die Fragen tückisch sind, ist es besser, sie mit anwaltlicher Hilfe zu beantworten.
Ausgangspunkt für die Suche können Experten sein, die an einem VGSD-Expertentalk zum Thema mitgewirkt haben. Es gibt allerdings Anwältinnen und Anwälte, die glauben, einschlägig kompetent zu sein, es aber nicht sind.
Die 5/6-Umsatz-Regel als eines der gesetzlichen Kriterien für Scheinselbständigkeit gilt seit über 20 Jahren nicht mehr. Sie wird aber im Fall der Feststellung der Selbstständigkeit zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht von der DRV Bund verwendet, auch wenn sie nicht gesetzlich verankert ist.
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