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Sponsored post Gastbeitrag von WISO MeinBüro Aussetzungszinsen: Wie du unnötige Steuerfallen vermeidest

Wer gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegt, kann eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) beantragen und muss die Steuer zunächst nicht zahlen. Doch ob das tatsächlich sinnvoll ist, gilt es genau abzuwägen – denn es drohen hohe Aussetzungszinsen.

Soll ich bei meines Erachtens vorhandenen Fehlern im Steuerbescheid die Zahlung verzögern oder ist das eine Steuerfalle?

"Gerade Solo-Selbstständige müssen genau abwägen, ob sich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wirklich lohnt", betont Fin Glowick, Chief Revenue Officer bei unserem langjährigen Kooperationspartner WISO MeinBüro. Das Softwareunternehmen unterstützt Selbstständige dabei, ihre Finanzen und Buchhaltung effizient zu managen – und steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen.

Aussetzungszinsen? So vermeiden Solo-Selbstständige unnötige Steuerfallen

Wer gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegt, muss die festgesetzte Steuer in der Regel zunächst trotzdem bezahlen. Um diese Zahlung zu vermeiden, kann zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) gestellt werden.

Wird diesem Antrag vom Finanzamt stattgegeben, muss die Steuer vorerst nicht gezahlt werden, solange über den Einspruch noch entschieden wird. Das verschafft mehr Zeit und Liquidität. Doch Vorsicht: Wird der Einspruch später abgelehnt, wird nicht nur die ursprüngliche Steuerforderung fällig – es fallen auch sogenannte Aussetzungszinsen an: 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent pro Jahr.

Was viele nicht wissen: Der hohe Zinssatz ist umstritten

Derzeit wird aber darüber diskutiert, ob diese Zinshöhe überhaupt noch verfassungsmäßig ist. Denn bereits im Jahr 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht den Zinssatz für andere Steuerzinsen – etwa auf Nachzahlungen und Erstattungen – für verfassungswidrig erklärt. Die Richter bemängelten, dass die damaligen sechs Prozent jährlich in Zeiten historisch niedriger Marktzinsen realitätsfern und unangemessen hoch seien.

Infolgedessen gilt seit 2019 für Nachzahlungszinsen ein neuer Zinssatz von 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr – ein erheblicher Unterschied zu den weiter gültigen Aussetzungszinsen.

Aktuelle Verfahren: Das Bundesverfassungsgericht prüft auch die Aussetzungszinsen

Inzwischen wird auch der hohe Zinssatz für Aussetzungszinsen kritisch gesehen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält ihn zumindest für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 15. April 2021 für verfassungswidrig. Begründung: In einer ausgeprägten Niedrigzinsphase sei ein monatlicher Zins von 0,5 Prozent nicht erforderlich, um mögliche Liquiditätsvorteile auszugleichen.

Deshalb hat der BFH die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt (BFH, Beschluss vom 8. Mai 2024, VIII R 9/23; BVerfG, 1 BvL 8/24). Auch für spätere Zeiträume mehren sich die Zweifel: Das Finanzgericht Köln äußerte in einem Beschluss vom 8. April 2025 (4 V 444/25) erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die fortbestehende Höhe der Aussetzungszinsen – obwohl das Zinsumfeld 2023/2024 bereits wieder leicht angestiegen war.

Konkrete Gefahr für Solo-Selbstständige: hohe Zinsen trotz berechtigter Zweifel

Gerade für Solo-Selbstständige mit schwankendem Einkommen und begrenzter Liquidität kann ein AdV-Antrag kurzfristig helfen – aber langfristig teuer werden. Denn selbst wenn der Steuerbescheid später korrigiert wird, muss zunächst mit der hohen Zinslast gerechnet werden.

Beispiel:

Eine freiberufliche Grafikerin legt Einspruch gegen einen Bescheid ein, in dem ihr ein Steuerbetrag von 9.000 Euro festgesetzt wurde – aus ihrer Sicht zu Unrecht. Sie beantragt AdV und bekommt diese auch gewährt. Nach einem Jahr wird ihr Einspruch zurückgewiesen. Nun muss sie die 9.000 Euro plus 540 Euro Zinsen (sechs Prozent von den 9.000 Euro) nachzahlen. Für viele Solo-Selbstständige ist das ein erheblicher zusätzlicher Liquiditätsabfluss.

Was tun? So gehst du richtig mit Aussetzungszinsen um

  • Anlass des Einspruchs prüfen: Hat der Einspruch Aussicht auf Erfolg? Liegen fachliche oder formale Fehler vor? Je höher die Wahrscheinlichkeit einer Korrektur, desto sinnvoller kann ein AdV-Antrag sein.
  • Liquidität bewerten: Kannst du die Steuerzahlung auch ohne AdV leisten, ohne dich zu verschulden oder Rücklagen anzugreifen? Dann ist es oft besser, die Zahlung zu leisten und auf den Antrag zu verzichten.
  • Beratung nutzen: Zieh bei Unsicherheiten deine Steuerberatung hinzu. Gerade bei Summen über 5.000 Euro oder komplexeren Fällen ist ein fundierter Rat entscheidend.
  • Verfassungsrechtliche Zweifel geltend machen: Wer dennoch AdV beantragt, sollte im Antrag ausdrücklich auf den aktuellen Beschluss des BFH und das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht verweisen. Damit sicherst du dir zumindest die Option, später eine Zinsanpassung zu erreichen, falls das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Steuerpflichtigen entscheidet.

Was bedeutet das für Steuerbescheide 2023 bis 2025?

Auch wenn die Gerichte sich zunächst auf zurückliegende Zeiträume beziehen: Die Diskussion hat Signalwirkung für die Jahre 2023 bis 2025. Wer aktuell betroffen ist, kann sich auf die verfassungsrechtlichen Zweifel berufen – auch wenn das Bundesverfassungsgericht noch kein Urteil gesprochen hat. Die Praxis zeigt: Finanzämter gewähren AdV trotz solcher Hinweise weiterhin – aber die Zinslast bleibt bestehen.

Gibt es Alternativen zur AdV?

In vielen Fällen kann auch eine Stundung oder Ratenzahlung die bessere Lösung sein. Eine Stundung ist eine vertraglich vereinbarte Verschiebung des Zahlungszeitpunkts einer Forderung. Zwar fallen bei einer Stundung üblicherweise Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat an, aber eine Stundung setzt nicht zwingend einen Einspruch voraus, sondern kann aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen.

Wer also überzeugt ist, dass der Steuerbescheid korrekt ist, aber die Zahlung aktuell nicht stemmen kann, fährt mit einer Stundung oft sicherer – zumal hier keine zusätzliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Bescheids notwendig ist

Fazit: Vorsicht bei Aussetzungszinsen

Für Solo-Selbstständige, die aktuell Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen, ist der AdV-Antrag ein zweischneidiges Schwert. Zwar verschafft er Zeit, birgt aber hohe Zinsrisiken. Wer betroffen ist, sollte die Sach- und Rechtslage genau prüfen, sich beraten lassen und – wo sinnvoll – auf das laufende Verfahren beim Bundesverfassungsgericht verweisen. Buchhaltungsprogramme wie WISO MeinBüro helfen dabei, alle Bescheide im Blick zu behalten, Fristen zu überwachen und steuerliche Vorgänge transparent zu dokumentieren. So lassen sich Steuerverpflichtungen besser planen und teure Überraschungen vermeiden.

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