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Gründungszuschuss 2012 abgelehnt und nichts unternommen? - Bis 31.12.2013 Überprüfungsantrag stellen und Zuschuss doch noch erhalten

Nach den umfangreichen Kürzungen beim Gründungszuschuss wurden insbesondere im Jahr 2012 viele Anträge mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen abgelehnt, die aus heutiger Sicht rechtlich keinen Bestand hätten. Wer damals die Entscheidung hinnahm oder allenfalls einen Widerspruch einlegte, ärgert sich heute über den entgangenen Zuschuss in meist fünfstelliger Höhe.

Für Betroffene, die die Entscheidung der Arbeitsagentur hingenommen und nicht geklagt haben, gibt es eine letzte Chance, den Zuschuss doch noch zu erhalten, indem Sie einen so genannten Überprüfungs-Antrag stellen. Für im Jahr 2012 abgelehnte Gründungen ist das allerdings nur noch bis 31.12.2013 möglich.

Die Arbeitagentur ist verpflichtet, den abgelehnen Antrag auf Gründungszuschuss noch einmal zu überprüfen und zwar vor dem Hintergrund der inzwischen vorliegenden Sozialgerichtsurteile und der veränderten Vergabepraxis. Die Überprüfung erfolgt kostenfrei.

Rechtsanwalt Martin Winterfeld, mit dem wir vor wenigen Wochen eine VGSD-Expertentelko durchgeführt haben, hat für gruendungszuschuss.de ein Musterschreiben entwickelt, das Betroffene direkt an ihre Arbeitsagentur schicken können. Einfach je nach Ablehnungsgrund die passende Textvariante auswählen und den Brief an die zuständige Agentur senden.

Bitte mache betroffene Gründer aus Deinem Bekanntenkreis auf diese Möglichkeit aufmerksam. Falls Du selbst einen Überprüfungsantrag stellst, freut sich Rechtsanwalt Winterfeld über ein Feedback, sobald Dir nächstes Jahr die Entscheidung der Agentur dazu vorliegt.

Wir drücken allen Betroffenen die Daumen für eine nachträgliche Bewilligung!

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