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Merkel Neue Regeln gegen Scheinselbstständigkeit gehen zu weit

Beim heutigen Arbeitgebertag hat Bundeskanzlerin Merkel laut Tagesschau gesagt, die geplanten Änderungen zu Werkverträgen (gemeint sind damit die Regeln gegen Scheinselbstständigkeit) gingen zu weit und versicherte den Arbeitgebern, sie würde Änderungen jenseits des im Koalitionsvertrag vereinbarten nicht zulassen: "Ich verstehe mich in diesem Fall als Wächterin des Koalitionsvertrages.“

Bundeskanzlerin Merkel

Während die Zuhörer mit Beifall auffällig zurückhaltend waren, brandete an dieser und den anderen das Thema Scheinselbstständigkeit betreffenden Stellen Applaus auf.

In Bezug auf die Kriterien zum Thema Scheinselbstständigkeit sagte sie: "Aber bei den Werkverträgen scheint die Unbestimmtheit so groß zu sein, dass man einfach auch noch vieles regeln kann, was aus unserer Sicht im Koalitionsvertrag nicht angelegt ist." - Das ist von den Zuhörern und Medien so verstanden worden, dass die von Andrea Nahles vorgeschlagenen Regeln so unbestimmt sind, dass sie zu weit ausgelegt werden können.

Die Beschränkung von Leiharbeit auf 18 Monate und Einführung von Equal pay nach neun Monaten entsprächen dagegen den Vorgaben des Vertrags. Merkel: "Bei der Leiharbeit halte ich die Regelungen für wichtig und richtig."

Das Handelsblatt spricht davon, Merkel habe Arbeitsministerin Nahles ausgebremst und eine rote Linie gezogen. Nahles, die im Gegensatz zum Vorjahr nicht zum Arbeitgebertag eingeladen worden wäre, sei bei der Regulierung der Werkverträge übers Ziel hinausgeschossen. Mit der Äußerung Merkels sei nun die Wahrscheinlichkeit gewachsen, dass der Entwurf noch vor der Ressortabstimmung (Einholen von Feedbacks der anderen Ministerien) überarbeitet werde.

Weitere Berichte über den Arbeitgebertag und das dort Gesagte findet ihr in unserer Presseschau zum Gesetzesentwurf.

Update: Inzwischen liegt das Manuskript der Rede vor, so dass Ihr Euch auch Euer eigenes Bild von dem Gesagten machen könnt.

Heftige Kritik von Arbeitgeberseite

Zuvor hatte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer von der Regierung eine grundlegende Korrektur der Gesetzespläne gefordert. Der Entwurf von Arbeitsministerin Nahles sei ein Großangriff auf Hunderttausende selbstständige Unternehmer.

Der BdA-Chef kritisierte insbesondere den praxisfernen Kriterienkatalog, die dadurch weiter vergrößerte Rechtsunsicherheit und verwies beispielhaft auf IT-Dienstleister aber z.B. auch auf Kantinenbetreiber, die dann nicht mehr beauftragt werden könnten.

Merkel sagte laut Tagesschau: "Ich hoffe noch einmal auf konstruktive Gespräche". Wir deuten das als Hinweis auf die Notwendigkeit von Gesprächen der Politik mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und Verbänden. Das Handelsblatt schreibt, Merkel habe angeregt, zunächst noch einmal in den Branchendialog treten.

Position des VGSD

Wir freuen uns über die Ansage der Kanzlerin, nicht über den Koalitionsvertrag hinaus zu gehen. In der weiteren öffentlichen Diskussion müssen wir unsere Interessen als Selbstständige laut vernehmlich einbringen, damit es nicht zu einem faulen Kompromiss zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften kommt, der den Kritierienkatalog nur in Details verändert.

Selbst wenn der Gesetzesentwurf nicht über den Koalitionsvertrag hinaus gehen sollte, schreibt er wahrscheinlich die verschärfte Verwaltungspraxis der DRV fest, die  für viele Selbstständige und ihre Auftraggeber schon jetzt zu großer Rechtsunsicherheit führt.

Im Koalitionsvertrag heißt es: "Zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden werden die wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz gesetzlich niedergelegt."

Die geplante Neuregelung geht nach Ansicht von auf das Thema spezialisierten Rechtsanwälten deutlich über den Stand der Rechtsprechung hinaus und wählt zur Begründung auch einseitig Urteile, die die Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung bestätigen.

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