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Lesetipp Mit 21,71 Euro etwas für die Rente tun Was viele Minijobber falsch machen

Mehr als sieben Millionen Deutsche arbeiten als Minijobber. Bei Vertragsschluss werden sie gefragt, ob sie einen Teil ihres Gehalts in die Rentenkasse einzahlen wollen. Vier von fünf sagen: Nein. Doch das ist ein Fehler, wenn der Arbeitgeber ein Unternehmen ist.

Mehr Rente gefällig für einen aufregenden Ruhestand? Dann lohnt es sich häufig, sich als Minijobber/in nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Für Soloselbständige sind Minijobs häufig der bevorzugte Weg, um erste Erfahrungen als Arbeitgeber oder als Arbeitgeberin zu sammeln. Manche haben auch selbst einen Minijob, weil man auf diese Weise Steuer- und Sozialabgaben sparen kann – ohne verpflichtet zu sein, deshalb für einen geringen Stundenlohn zu arbeiten. 

Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde für das Jahr 2026 stieg zugleich die Entgeltgrenze für Minijobs auf 603 Euro monatlich. Seit 2022 ist deren Höhe an die des Mindestlohns geknüpft. Ausgehend von der Annahme, dass ein/e Minijobber/in zehn Stunden/Woche zum Mindestlohn arbeitet und der Monat im Schnitt aus 4,33 Wochen besteht, wird der Mindestlohn mit 43,33 multipliziert und der sich ergebende Betrag dann auf einen vollen Euro aufgerundet. Mehr als sieben Millionen Deutsche, die geringfügig beschäftigt sind, profitieren von dieser Dynamisierung. 

Wer zahlt welche Beiträge?

Minijobs unterliegen seit 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobber einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent des Gehalts – doch diese landen nur dann in der Rentenkasse, wenn auch du als Minijobber zusätzlich einen Eigenbeitrag in Höhe von 3,6 Prozent einzahlst. „Um Abzüge zu vermeiden, lassen sich aber mehr als 80 Prozent aller Minijobber von der Versicherungspflicht befreien", schreibt die Deutsche Rentenversicherung. Diese Befreiung galt dann unwiderruflich bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Einmal gefällt, war der Fehler nicht zu korrigieren. Mit Wirkung ab 1. Juli 2026 können nun Minijobber ihre Entscheidung einmalig widerrufen. 

Was bringt dir ein Minijob für die spätere Rente?

Wer es sich leisten kann, monatlich auf netto 21,71 Euro zu verzichten (das entspricht den erwähnten 3,6 Prozent Eigenanteil von 603 Euro), bessert durch die Einzahlungen seine Rentenansprüche auf. Zusammen mit dem Arbeitgeberanteil werden dann in Summe 112,16 Euro für dich in die Rentenversicherung eingezahlt (18,6 Prozent von 603 Euro).  

Wie viel Rente du deshalb im Ruhestand mehr ausbezahlt bekommst, hängt von der Anzahl der Rentenpunkte ab, die du gesammelt hast. Ein Rentenpunkt entspricht ab 1. Juli 2026 45,52 Euro Rente pro Monat. Die für dich maximal entrichteten Rentenversicherungsbeiträge durch deinen Minijob betragen 1.345,92 Euro (112,16 Euro x 12 Monate). Dementsprechend könntest du dir 0,14 Rentenpunkte im laufenden Jahr verdienen, und damit Anspruch auf 7,01 Euro zusätzliche Rente im Monat erwerben. 

Lohnen sich diese Einzahlungen wirklich?

Ziemlich schnell sogar, eine Beispielrechnung: Wer als Minijobber in die Rentenkasse einzahlt, verzichtet im Jahr auf 260,52 Euro netto (21,71 Euro x 12 Monate). Dafür bekommst du aber ab Rentenbeginn jedes Jahr 84,12 Euro mehr Rente (7,01 Euro x 12 Monate). Wenn du folglich nur drei Jahre und drei Monate Rente beziehst, hast du den Verzicht nominal bereits ausgeglichen! Zur Erinnerung: Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer liegt in Deutschland bei rund 20 Jahren (mit 65 Jahren haben Männer noch 18, Frauen noch 21 Jahre Lebenserwartung).

Jetzt stellst du dir vielleicht die Frage, ob du mehrere Minijobs gleichzeitig machen kannst. Der Stundenlohn ist schließlich nicht gedeckelt – du könntest also auch verhältnismäßig wenig arbeiten und dennoch 603 Euro erhalten. Der Gesetzgeber hat hier jedoch einen Riegel vorgeschoben, um Missbrauch zu verhindern: Arbeitnehmer können zwar mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben – allerdings dürfen sie dann in Summe nicht mehr als 603 Euro verdienen. 

Und was ist mit der Inflation?

Schon klar, wenn die jährliche Teuerungsrate so hoch bleibt wie in den letzten Jahren, reichen sieben Euro pro Monat bald kaum noch für einen Cappuccino plus Croissant im Café. Allerdings: Der Wert eines Rentenpunktes ist variabel – er nimmt normalerweise im Zeitverlauf zu und gleicht somit die Inflation aus oder übertrifft sie sogar. Das zumindest müssen alle künftigen Rentner in Deutschland hoffen, garantiert ist es nicht. 

Gibt es noch eine andere Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen?

Du könntest die monatlichen Einzahlungen für die Rentenkasse auch in ein ETF-Depot investieren. Die Wertentwicklung würde stärker schwanken, die langfristige Rendite wäre aber aller Wahrscheinlichkeit deutlich höher. Allerdings fehlen dir in Bezug auf die Minijob-Beiträge die Einzahlungen von der Arbeitgeberseite, so dass du länger brauchst, um auf den gleichen Anlagebetrag zu kommen. Wir vom VGSD sind deshalb der Meinung, dass das Angebot der Rentenversicherung für Mini-Jobber in diesem Fall so gut ist, dass du dir überlegen solltest, bei diesen 21,71 Euro eine Ausnahme zu machen und sie ausnahmsweise nicht in ETFs, sondern in die Rentenversicherung einzuzahlen.

Die Beiträge, so klein sie auch sein mögen, gelten als Pflichtbeitragszeiten und werden in vollem Umfang für die Erfüllung der Mindestversicherungszeiten für die verschiedenen Altersrenten anerkannt. Pflichtversicherungszeiten sind auch Voraussetzung für Leistungen zur Rehabilitation, den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt.

Empfehlung auch an eigene Minijobber weitergeben

Auch wer als Selbstständiger Angestellte auf Minijob-Basis beschäftigt, sollte diese Empfehlung weitergeben. Allerdings: Trotz dieses attraktiven Angebots der Deutschen Rentenversicherung solltest du nicht vergessen, dass niemand alleine von der Minijob-Rente im Alter leben kann. Wer etwa 40 Jahre lang als Minijobber in die Rente einzahlt, bekäme monatlich nur etwa 280 Euro. Man braucht also unbedingt noch weitere finanzielle Rücklagen!

Wichtig: Ausnahmen

Bei der obigen Darstellung sind wir davon ausgegangen, dass du als Minijobber für ein Unternehmen tätig bist. Als Minijobber als Haushaltshilfe für einen privaten Haushalt trägt der Arbeitgeber nur 5 Prozent zur Rentenversicherung bei, du als Beschäftigte/r musst die restlichen 13,6 Prozent tragen. Dadurch verändert sich das Kalkül zu deinen Ungunsten.

Keinen Sinn macht das Abführen zusätzlicher Rentenversicherungsbeiträge auch dann, wenn man bereits im Rahmen einer anderen Tätigkeit oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient und rentenversicherungspflichtig ist. Auf jeden Fall lohnt sich dann das genaue Nachfragen beim Lohnbüro oder der Deutschen Rentenversicherung.

Klar ist auch: Wer einen Minijob annimmt und für die Rentenversicherung optiert, sieht sich in der Gefahr, dass die Rentenversicherung nachfragt, womit man denn ansonsten den Lebensunterhalt verdient. Dass dadurch Status-Prüfungen von Auftragnehmern initiiert werden ist uns nicht bekannt, was aber bei der Überlegung vieler Betroffener ebenfalls eine wichtige Rolle spielen dürfte.

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