Mehr als sieben Millionen Deutsche arbeiten als Minijobber. Bei Vertragsschluss werden sie gefragt, ob sie einen Teil ihres Gehalts in die Rentenkasse einzahlen wollen. Vier von fünf sagen: Nein. Doch das ist ein Fehler.
Für Soloselbständige sind Minijobs häufig der bevorzugte Weg, um erste Erfahrungen als Arbeitgeber oder als Arbeitgeberin zu sammeln. Manche haben auch selbst einen Minijob, weil man auf diese Weise Steuer- und Sozialabgaben sparen kann – ohne verpflichtet zu sein, deshalb für einen geringen Stundenlohn zu arbeiten.
Der Deutsche Bundestag hat 2022 eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde beschlossen. Durch das neue Gesetz wird auch die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum jeweils aktuell geltenden Mindestlohn möglich ist. Erhöhungen des Mindestlohns führen künftig automatisch zu einer Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs. Mehr als sieben Millionen Deutsche, die geringfügig beschäftigt sind, profitieren von diesen neuen Regeln.
Wer zahlt welche Beiträge?
Minijobs unterliegen seit 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobber einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent des Gehalts – doch diese landen nur dann in der Rentenkasse, wenn auch du als Minijobber zusätzlich einen Eigenbeitrag in Höhe von 3,6 Prozent einzahlst. „Um Abzüge zu vermeiden, lassen sich aber mehr als 80 Prozent aller Minijobber von der Versicherungspflicht befreien", schreibt die Deutsche Rentenversicherung. Diese Befreiung gilt dann bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Rein finanziell gesehen, ist das ein großer Fehler.
Was bringt dir ein Minijob für die spätere Rente?
Wer es sich leisten kann, monatlich auf netto 18,72 Euro zu verzichten (das entspricht den erwähnten 3,6 Prozent Eigenanteil von 520 Euro), bessert durch die Einzahlungen seine Rentenansprüche auf. Zusammen mit dem Arbeitgeberanteil werden dann in Summe 96,72 Euro für dich in die Rentenversicherung eingezahlt (18,6 Prozent von 520 Euro).
Wie viel Rente du deshalb im Ruhestand mehr ausbezahlt bekommst, hängt dann von der Anzahl der Rentenpunkte ab, die du gesammelt hast. Ein Rentenpunkt entsprach 2022 36,02 Euro Rente pro Monat (alle Angaben für Westdeutschland). Die für dich maximal entrichteten Rentenversicherungsbeiträge durch deinen Minijob betragen 1160,64 Euro (96,72 Euro x 12 Monate). Dementsprechend hättest du dir 0,16 Rentenpunkte im vergangenen Jahr verdient, und damit Anspruch auf 5,78 Euro zusätzliche Rente im Monat.
Lohnen sich diese Einzahlungen wirklich?
Ziemlich schnell sogar. Eine Beispielrechnung: Wer als Minijobber in die Rentenkasse einzahlt, verzichtet im Jahr auf 224,64 Euro netto (18,72 Euro x 12 Monate). Dafür bekommst du aber ab Rentenbeginn jedes Jahr 69,36 Euro mehr Rente (5,78 Euro x 12 Monate). Wenn du also drei Jahre und drei Monate Rente beziehst, hast du den Verzicht nominal bereits ausgeglichen. Zur Erinnerung: Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer liegt in Deutschland bei rund 20 Jahren.
Jetzt stellst du dir vielleicht die Frage, ob du mehrere Minijobs gleichzeitig machen kannst. Der Stundenlohn ist schließlich nicht gedeckelt – du könntest also auch verhältnismäßig wenig arbeiten und dennoch 520 Euro erhalten. Der Gesetzgeber hat hier jedoch einen Riegel vorgeschoben, um Missbrauch zu verhindern: Arbeitnehmer können zwar mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben – allerdings dürfen sie dann in Summe nicht mehr als 520 Euro verdienen.
Und was ist mit der Inflation?
Schon klar, wenn die jährliche Teuerungsrate so hoch bleibt wie derzeit, reichen fünf Euro pro Monat bald kaum noch für einen einzigen Cappuccino. Allerdings: Der Wert eines Rentenpunktes ist variabel – er nimmt normalerweise im Zeitverlauf zu und gleicht somit die Inflation aus oder übertrifft sie sogar. Das zumindest müssen alle künftigen Rentner in Deutschland hoffen, garantiert ist es nicht.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen?
Du könntest die monatlichen Einzahlungen für die Rentenkasse freilich auch in ein Aktiendepot oder einen ETF investieren. Allerdings fehlen dir dann die Einzahlungen des Arbeitgebers, so dass du länger brauchst, um auf den gleichen Betrag zu kommen. Zudem hängt die Rendite von der Performance deines Fonds oder ETFs ab, für die du auch Gebühren zahlen musst. Wir vom VGSD sind deshalb der Meinung, dass das Angebot der Rentenversicherung für Mini-Jobber in diesem Fall so gut ist, dass wir dir empfehlen, dich für diese Form der Geldanlage zu entscheiden.
Auch wer als Selbstständiger Angestellte auf Minijob-Basis beschäftigt, sollte diese Empfehlung weitergeben. Allerdings: Trotz dieses attraktiven Angebots der Deutschen Rentenversicherung, solltest du nicht vergessen, dass niemand alleine von der Minijob-Rente im Alter leben kann. Wer etwa 40 Jahre lang als Minijobber in die Rente einzahlt, bekäme monatlich nur 231 Euro. Man braucht also unbedingt noch weitere finanzielle Rücklagen.
Kommentare Zuletzt kommentiert: 12. März 2023