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Pressemitteilung BMAS-Pläne zu "neuer Selbstständigkeit": Rechtssicherheit darf nicht zum käuflichen Gut werden

Mit einer "neuen Selbstständigkeit" will das BMAS Rechtssicherheit vor Scheinselbstständigkeit an eine Rentenversicherungspflicht koppeln. Der VGSD befürchtet erhebliche negative Auswirkungen auf Gründungsgeschehen, Solo- und Kleinstunternehmen sowie den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Das "Damokles-Schwert" Scheinselbstständigkeit belastet Selbstständige und Auftraggeber. Das BMAS will nun die dringend benötigte Rechtssicherheit an eine Rentenversicherungspflicht koppeln.

München, 28. März 2026 – Der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) e.V. kritisiert die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Einführung einer „neuen Selbstständigkeit“ scharf.

Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) gestern Abend berichtete, sollen Selbstständige künftig zwischen ihrer bisherigen Form der Selbstständigkeit und einer "neuen Selbstständigkeit" wählen können. Die Wahl des neuen Rechtsrahmens ist dabei verbunden mit einer verpflichtenden Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dafür soll er "klarer vom Status als Arbeitnehmer abgegrenzt" sein. Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sollen im Gegenzug laut SZ für diese Gruppe entfallen.

"Rechtssicherheit gegen Aufpreis: Dieser Vorschlag ist eines Rechtsstaats unwürdig", sagt Dr. Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des VGSD. Selbstständige und ihre Auftraggeber leiden seit Jahren erheblich unter dem dysfunktionalen Statusfeststellungsverfahren und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit. Um dem "Damokles-Schwert der Scheinselbstständigkeit" zu entkommen, wandern inzwischen viele Projekte ins Ausland – und selbstständige Fachkräfte folgen ihnen.

Sollte die "neue Selbstständigkeit" tatsächlich kommen, fürchtet der VGSD erhebliche negative Folgen für Gründer/innen, Selbstständige und ihre Auftraggeber, aber auch den Wirtschaftsstandort Deutschland. Der Verband benennt drei zentrale Kritikpunkte:

1. Rechtssicherheit darf nicht zum käuflichen Gut werden

"Es kann nicht sein, dass Selbstständige sich Rechtssicherheit über eine Rentenversicherungspflicht erkaufen müssen. Sie sollte in einem Rechtsstaat selbstvertändlich sein und für alle gelten", so Dr. Lutz. Die geplante Regelung führt nach Einschätzung des VGSD zu einer Zwei-Klassen-Selbstständigkeit: Wer sehr gut verdient, wird den maximalen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 1.571,80 Euro/Monat in Kauf nehmen, um seinen Auftraggebern mehr Rechtssicherheit bieten und wieder Aufträge erhalten zu können.

Die große Mehrheit der Selbstständigen, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, würde finanziell durch die neue Regelung überfordert. Grund ist, dass Selbstständige nicht nur den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zahlen müssen, sondern noch einmal mindestens 20 Prozent zusätzlich. Wer sich aber gegen das neue Modell entscheidet, für den soll die erdrückende Rechtsunsicherheit bestehen bleiben.Für sie sollen die bisherigen Kriterien, für die zahlungskräftigeren Selbstständigen andere, neue Kriterien gelten. Eine solche Ungleichbehandlung widerspricht grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen.

2. De-Facto-Rentenversicherungspflicht, die die wirtschaftliche Realität von Gründer/innen und Selbstständigen ignoriert

Aus dem "Wahlmodell" könnte in der Praxis schnell ein Zwang werden: Auftraggeber werden bevorzugt mit „neuen Selbstständigen“ arbeiten, um eigene Risiken zu minimieren. Damit entsteht eine De-Facto-Rentenversicherungspflicht – ohne faire Ausgestaltung und echte Wahlfreiheit.

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Hochproblematisch ist aus Sicht des VGSD, dass die Pläne zur "neuen Selbstständigkeit" weder die Ergebnisse der Rentenkommission noch die Erkenntnisse aus den zahlreichen Fachgesprächen zur Altersvorsorgepflicht der letzten Jahre berücksichtigen. So werden wesentliche Bedingungen für die erfolgreiche Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige umgangen, über die bislang ein breiter Konsens bestand. Nicht ohne Grund wurde in Koalitionsverträgen zum Beispiel ein Vertrauensschutz für Bestandsselbstständige und eine Karenzzeit für Gründer/innen vereinbart.

Eine De-facto-Rentenversicherungspflicht ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Realität vieler Selbstständiger gefährdet Existenzen und erschwert Gründungen erheblich. Während SPD-Chef Lars Klingbeil vor wenigen Tagen erst forderte, dass wir als Gesellschaft insgesamt mehr werden arbeiten müssen, würde mit der "neuen Selbstständigkeit" genau das Gegenteil erreicht: Sie dürfte viele Selbstständige zum Aufgeben zwingen – und Gründer/innen davon abhalten, ihr eigenes Business zu starten.

3. Unklare und praxisferne Kriterien schaffen neue Unsicherheit

Für "neue Selbstständige" sollen fünf neue Kriterien zur Beurteilung von Selbstständigkeit gelten: die Möglichkeit, eine Vertretung zu stellen, das Bestehen von Verlustrisiken und Gewinnchancen, das Betreiben von Werbung, die Tätigung von für Selbstständige typischen Ausgaben und das Vorhandensein mehrerer Auftraggeber. Mindestens drei davon müssten erfüllt sein.

Diese Kriterien klingen plausibel, wurden aber bisher so ausgelegt, dass sie in der Praxis nicht erfüllbar waren. Sie bedürfen genauerer Klärung. Selbst innerhalb des neuen Systems droht damit eine Fortsetzung der bestehenden Unsicherheit. Die Möglichkeit etwa, eine Vertretung zu stellen, soll als obligatorisches Kriterium eingeführt werden, ist in vielen Bereichen aber realitätsfern. Wie etwa soll ein Dirigent oder ein Schauspieler eine Vertretung benennen – oder eine Speakerin, die wegen ihrer speziellen Expertise gebucht wurde?

Dr. Andreas Lutz: "Staat muss Rechtssicherheit für alle schaffen"

Anstelle einer "neuen Selbstständigkeit" braucht es aus Sicht des VGSD dringend eine wirksame Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Ziel muss sein, klare, praxistaugliche und für alle Selbstständige geltende Rahmenbedingungen zu schaffen.

"Statt etwas mehr Schutz vor Scheinselbstständigkeit gegen Aufpreis anzubieten, muss der Staat endlich Rechtssicherheit schaffen – und zwar für alle Selbstständigen und ihre Auftraggeber", so Dr. Andreas Lutz. "Die Altersvorsorgepflicht muss die Besonderheiten bei Selbstständigen berücksichtigen, damit sie von diesen auch tatsächlich erfüllt werden kann."

Eine ausführliche Darstellung des Gesetzentwurfs inklusive Kriterien und deren Einordnung gibt es in diesem Beitrag.

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