Die 2006 eingeführte freiwillige Arbeitslosenversicherung (ALV) nahm nur einen kleinen Teil der Selbstständigen auf. Obendrein wurden die Beiträge bald vervierfacht und die Leistungen verschlechtert. Die verbleibenden zwei Prozent der Selbstständigen in der ALV bekamen während der Corona-Krise – trotz gleicher Beiträge wie Angestellte – kein Kurzarbeitergeld, oft nicht einmal Arbeitslosengeld I. Die Ampelkoalition plant eine Reform, die wir kritisch begleiten.