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Veranstaltung zu Mutterschutz für Selbstständige - kostenlos anmelden, Kinderbetreuung inklusive Darüber wird Andreas Lutz (VGSD) mit NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur und Johanna Röh diskutieren

Mona Neubaur (Grüne) ist stellvertretende NRW-Ministerpräsidentin und Wirtschaftsministerin des Landes. Sie diskutiert am Freitag in Berlin mit VGSD-Vorstand Andreas Lutz der von uns unterstützten Mutterschutz-Petentin Johanna Röh.

Mona Neubaur (Grüne) ist stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen und Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Gleiche Leistungen bei gleichen Beiträgen – das ist eine Kernforderung des VGSD in Bezug auf die Kranken- und Pflegeversicherung. Tatsächlich zahlen gesetzlich versicherte Selbstständige deutlich höhere Beiträge als vergleichbare Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber zusammen – und bekommen schlechtere Leistungen. Ein besonders bedrückendes Beispiel dafür ist der nicht ausreichende Mutterschutz für Selbstständige – mit der Folge, dass viele Frauen im gebärfähigen Alter ihre Selbstständigkeit im Fall einer Schwangerschaft beenden oder gar nicht erst gründen.

Johanna Röh hat mit zwei erfolgreichen, vom VGSD unterstützten Petitionen auf das Problem aufmerksam gemacht. Ein verbesserter Mutterschutz für Selbstständige steht im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung: "Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen. Dafür prüfen wir zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignete Finanzierungsmodelle. Darüber hinaus entwickeln wir gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft Konzepte für die Absicherung der betroffenen Betriebe. Wir werden eine Aufklärungskampagne zum Mutterschutz umsetzen." (Zeile 3.247 ff.)

Herausforderung: Wie finanzieren?

Die Herausforderung: Den Mutterschutz für Angestellte finanzieren Arbeitgeber über eine Umlage ("U2"), die sie auf das Gehalt aller Mitarbeitenden (Frauen und Männer) bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze abführen. Selbstständige zahlen keine solche Umlage, aber aufgrund einer ungerechten Beitragsbemessung ohnehin schon mindestens 20 Prozent höhere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Arbeitgeber und -nehmer zusammen. Da würde man denken, dass unter diesen Umständen vergleichbare Mutterschutzleistungen auch für Selbstständige abgedeckt sein müssten.

Politiker/innen und Beamt/innen denken anders, sehen die Einführung fairer Leistungen als Mehrausgabe, die finanziert werden muss. Die zusätzlich anfallenden Kosten wären, so hat das Institut für Mittelstandsforchung (IfM) in Bonn ausgerechnet, gar nicht sehr hoch, sie betrügen nur wenige Euro pro Monat und selbstständiger Person, denn die meisten Selbstständigen gründen relativ spät, haben ein deutlich höheres Durchschnittsalter als Angestellte, bringen in der entsprechenden Lebensphase also deutlich weniger Kinder zur Welt. Hoch wäre allerdings der bürokratische Aufwand für den Einzug dieser "paar Euro Umlage" durch die geseztlichen Krankenkassen als Einzugsstelle. Denn er würde viel Korrespondenz erfordern, und in vielen Fällen sogar voraussetzen, erst einmal den Kontakt zu Beitragspflichtigen aufzubauen, die bisher nichts mit diesen Kassen zu tun haben. 

U2-Umlage nicht praktikabel ohne größere Reform des Beitragseinzugs

Arbeitgeber/innen führen bereits eine U2-Umlage ab, gesetzlich versicherte Solo-Selbstständige haben immerhin schon Kontakt zu einer gesetzlichen Krankenversicherung, kein Kontakt vorhanden ist bei privat versicherten Solo-Selbstständigen. Zudem gilt für alle Selbstständige: Ihr genaues Einkommen  steht erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung fest, nämlich dem Erlass des Einkommensteuerbescheids.

Im Vorfeld des Bescheids wären bei einkommensabhängiger Erhebung deshalb ggf. Vorauszahlungen und dann später Nachzahlungen nötig. Der Aufwand dafür würde den Beitrag wohl auf ein Vielfaches verteuern und macht eine U2-Umlage für Selbstständige schlichtweg unpraktikabel – zumindest ohne größere Reform des Beitragseinzugs, wie wir sie im Rahmen unserer Stellungnahme an die Alterssicherungskommission ("Rentenkommission" vorgeschlagen haben.

Selbstständige zahlen längst Beiträge für angemessenen Mutterschutz

Die Alternative aus Sicht der Politik ist eine Steuerfinanzierung des Mutterschutzes. Das klingt ungerecht: Müssen dann nicht die Steuerzahlen für den Mutterschutz von Selbstständigen bezahlen? Oder wären es angesichts von Lars Klingbeil gerade gekürzten Bundeszuschüssen zur Krankenversicherung nicht sogar die anderen Beitragszahler, die den finanziellen Mehraufwand tragen müssten. Was würden die Medien wohl aus so einer Entscheidung machen?

In Wahrheit ist es gerade umgekehrt: Es sind - wie eingangs beschrieben - die gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Selbstständigen, die seit vielen Jahren deutlich höhere Beiträge als Arbeitgeber und – nehmer zahlen, diese also subventionieren. Die zu viel bezahlten Beiträge sind ein Vielfaches dessen, was ein angemessener Mutterschutz für Selbstständige kosten würde. Dieser wäre also in vollem Umfang beitragsfinanziert. Wir zahlen seit Jahren die entsprechenden Beiträge, nur dass wir die Leistung nicht bekommen. Und von diesen überhöhten Beiträgen sind überproportional weibliche Selbstständigen betroffen, weil diese häufiger gesetzlich versichert sind und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.

Deshalb fordern wir als VGSD gemeinsam mit anderen BAGSV-Verbänden: Ein beitragsfinanzierter Mutterschutz für Selbstständige, weil eine Umlagefinanzierung aktuell unpraktikabel ist und wir die entsprechenden Beiträge ohnehin längst bezahlen sowie eine faire Beitragsbemessung, von der weibliche Selbstständige in besonderem Maße profitieren würden. 

Ablauf der Veranstaltung – jetzt kostenlos anmelden!

Diese Position wird Andreas im Gespräch mit Mona Neubaur, Johanna Röh und Ingrid Obermeier-Osl vertreten. Obermeier-Osl ist Vizepräsidentin der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern und Vositzende des Ausschusses für Unternehmerinnen.

  • Die Veranstaltung beginnt am Freitag, 8. Mai 2026 um 13:00 Uhr mit Einlass und Begrüßungskaffee
  • Um 14:00 Uhr eröffnet Mona Neubaur sie offiziell mit dem Impulsvortrag "Mutterschutz 2.0 – selbstständig, schwanger, abgesichert".
  • Es folgen um 14:15 Uhr zwei Kurzinterviews mit der Konditormeisterin Anne-Katharina Blatter-Mired und Dr. Florian Hartmann, dem Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages. Dieser hatte vom IfM eine ausführliche Studie zu den Kosten und der Finanzierbarkeit der Mutterschutzleistungen für Selbstständige erarbeiten lassen.
  • Um 14:25 Uhr beginnt die von der Journalistin Tanja Samrotzki moderierte Podiumsdiskussion, an der sich auch das Publikum mit Fragen beteiligen kann. Um 15:40 Uhr wird das Panel um die beiden zuvor interviewten Personen erweitert.
  • Es folgt von 16:00 bis 16:30 Uhr ein Get-Together.
  • Während der gesamten Veranstaltung ist im Nebenraum ("Saal Rheinland") für die Kinderbetreuung gesorgt!

Veranstaltungsort ist die Vertretung des Landes NRW beim Bund in der Hiroshimastraße 12-16.

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