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Vollzeit... beim Kunden... mit Betriebsrente bedenkliche Projektangebote für "Freie"

Bereits im Juli dieses Jahres haben wir über Projektangebote für Selbstständige berichtet, die rechtlich bedenklich sind.

Zwar wissen inzwischen viele Auftraggeber, dass bei der Beauftragung von Selbstständigen besondere Sorgfalt nötig ist. Trotzdem greifen viele noch immer zu Formulierungen, die keinen oder nur scheinbaren Schutz in Hinblick auf Scheinselbstständigkeit bieten.

Die Rechtslage bei der Vergabe von Aufträgen ist kompliziert. Klar ist aber, dass manche von Auftraggebern in ihren Angeboten benutzte Formulierungen und Ausgestaltungen bedenklich sind.

Anderen scheint es egal zu sein – sie ignorieren die grundlegenden Anforderungen an eine rechtssichere Beauftragung. Ausgerechnet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht mit schlechtem Beispiel voran.

Beispiel 1: 27 Monate "frei" arbeiten für die DRV

In einem Angebot, das uns vorliegt, sucht die Deutsche Rentenversicherung IT-Spezialisten, die eine Software für den Sozialmedizinischen Dienst weiterentwickeln sollen. Bei einer Laufzeit von 27 Monaten sind pro Person 400 Arbeitstage eingeplant, rechnerisch rund dreieinhalb Tage pro Woche. Als Einsatzort ist Berlin vorgegeben.

Zu den Aufgaben gehören die "Implementierung in Zusammenarbeit mit internen und externen Softwareentwicklern/-innen" und der "Wissenstransfer an die internen Softwareentwickler/-innen". Zu nutzen sind "vorhandene Werkzeuge für die statische Code-Analyse". Mit anderen Worten: Kandidaten müssen bereit sein, mehr als zwei Jahre lang den größten Teil ihrer Arbeitszeit für das Projekt aufzuwenden und sich an Ort und Stelle eng in die Abläufe des Kunden einbinden zu lassen.

Eine solche Konstruktion würde die Clearingstelle der DRV bei einer Statusfeststellung bei anderen wahrscheinlich als scheinselbstständige Beschäftigung einstufen. Es wäre dann Aufgabe der Betroffenen, das Gegenteil zu beweisen und die Einstufung gerichtlich anzufechten. Wir fragen uns: Wer prüft eigentlich die Auftragsverhältnisse bei der DRV selbst?

Beispiel 2: Betriebsrente und Schichtdienst für "freien" Redakteur

Im September 2017 suchte eine Redaktionsagentur mit Sitz in München einen "Freelancer Online-Redakteur m/w News". Das Unternehmen gab sich große Mühe, Bewerbern die Stelle schmackhaft zu machen. Etwa durch die Verheißung, "eng im Team mit der Redaktionsleitung" zusammenzuarbeiten. Die Arbeitszeit und die Einbindung in die internen Abläufe umschrieb man so: "Wechselnde Schichten sowie Spät- und Wochenenddienste sind selbstverständlich für Sie." Unter "Wir bieten" lockte die Agentur mit: einer betrieblichen Altersvorsorge.

Es sollte sich inzwischen herumgesprochen haben, dass die Einbindung in Schichtpläne ein starkes Indiz für Scheinselbstständigkeit ist. Einem Freelancer aber auch noch Betriebsrente anzubieten, setzt dem Ganzen die Krone auf. Wer seinen Status als Selbstständiger behalten möchte, sollte sich auf so ein Angebot besser nicht einlassen.

Beispiel 3: "Freier" Vollzeit-Job für GmbH-Inhaber

Vor wenigen Tagen suchte ein Projektvermittler für einen Kunden aus der Versicherungsbranche mehrere Java/RCP-Entwickler, die Vollzeit ein halbes Jahr in Stuttgart arbeiten sollen. Akzeptiert würden ausschließlich Bewerber mit Angestellten-Status oder "Inhaber einer GmbH mit einem zusätzlichen Angestellten".

Auch hier ist Vorsicht geboten: Zwar gehen Experten davon aus, dass Betriebsprüfer die Auftragsverhältnisse nur sehr selten hinterfragen, wenn Dienstleister die Rechtsform einer GmbH haben. Von Sicherheit kann aber keine Rede sein. Im Gegenteil: Der Rechtsanwalt Michael W. Felser skizziert in einem Blogbeitrag verschiedene Szenarien, in denen die GmbH keinen Schutz bietet.

Entsprechend kurzlebig könnte eine solche Konstruktion sein - mit folgender Gefahr: Der Selbstständige gründet, um Aufträge zu erhalten, eine GmbH, was für ihn mit erheblichen einmaligen und - über Jahre hinweg - mit laufenden Kosten verbunden ist. Der Kunde aber überlegt es sich nach einigen Monaten anders und stellt neue fragwürdige Forderungen.

Selbstständige sollten also weiter wachsam bleiben, wenn Kunden einen Auftrag an bedenkliche Rahmenbedingungen knüpfen und besser darauf bestehen, dass sie tatsächlich selbstständig beschäftigt werden und die Merkmale dieser selbstständigen Tätigkeit auch vertraglich fixiert werden. Das gilt zum Beispiel für die – im Rahmen des Möglichen – freie Zeiteinteilung.

Was sind deine Erfahrungen? - Bedenkliche Formulierungen gesucht!

Wir wollen in loser Folge weiter über solche Angebote berichten. Hast du auch ein Projektangebot bekommen, das verdächtig nach scheinselbstständiger Beschäftigung aussieht? Dann lass es uns bitte zukommen (E-Mail: info@vgsd.de) oder poste die problematischen Passagen (ohne Angabe des Auftraggebers) unten als Kommentar.

Vielen Dank!

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